Am 5. Juli 2012 fiel mit dem Beschluss zum Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim offiziell der Startschuss für die Gründung der Schule zum Schuljahr 2013/2014. Nach den betrüblichen Erfahrungen im Rahmen der ursprünglich geplanten Gemeinschaftsschule geht man nunmehr davon aus, trotz der Einwände einiger benachbarter Schulträger die neue Schule im nächsten Jahr reibungslos an den Start bringen zu können.
Geplant und nunmehr auch beschlossen ist, dass die Gesamtschule mit vier Eingangsklassen mit jeweils 25 Schülern den Schulbetrieb aufnehmen soll. Es bedarf also einer Anmelderate von 100 Kindern, damit die Gesamtschule starten kann, 25 weniger, als eine alternativ mögliche Sekundarschule zur Gründung bedurft hätte, so dass hier eine niedrigere Hürde zu nehmen ist.
Außerdem werden alle Kinder erst einmal am Standort Blankenheim beschult, weil die Jahrgangsklassen der Unter- und Mittelstufe, also 5 bis 10, allesamt im Blankenheimer Schulkomplex unterrichtet werden sollen. Die künftige gymnasiale Oberstufe wird dann später am Standort in Nettersheim untergebracht.
Einstimmig ausgesprochen hat sich der Gemeinderat überdies auch für den Betrieb der Gesamtschule als Ganztagsschule, um den Anforderungen eines zukunftsfähigen Bildungssystems gerecht zu werden.
Auch deshalb hat man die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe ab Klasse 5 beschlossen, in der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet und durch zusätzliche sonderpädagogische Lehrkräfte betreut werden.
Bei der konkreten pädagogischen Ausrichtung der neuen Gesamtschule, also der Erstellung des pädagogischen Konzeptes sind neben Pädagogen und Fachleuten auch zahlreiche interessierte Eltern einbezogen. Ein erstes Treffen fand bereits am 29. August 2012 in Nettersheim statt, an dem ca. 40 engagierte Teilnehmer eifrig die ersten Vorstellungen zu Papier gebracht haben. Es besteht übrigens immer noch die Möglichkeit, in dieser Gruppe mitzuwirken.
Der nächste wichtige und entscheidende Schritt zur Errichtung der Gesamtschule steht dann schon am 18. September 2012 an. Dann findet in Nettersheim das Moderationsverfahren statt, dass aufgrund der Einwände notwendig geworden ist und in dem der ehemalige Regierungspräsident Hans Peter Lindlar als Moderator auftreten wird. Im Mittelpunkt wird dabei die Kritik benachbarter Gymnasien stehen, die Gründung der Gesamtschule habe Auswirkungen auf den Bestand der anderen Schulen und gefährde sogar kurz- bis mittelfristig ihre Existenz (s. zu der Kritik auch Bericht des KStA vom 8.9.2012).
Das sieht man in Blankenheim und Nettersheim verständlicherweise anders. Da sowohl beide Hauptschulen der zwei Gemeinden als auch die Realschule in Blankenheim in den nächsten Jahren in der bisherigen Form nicht überlebensfähig seien, soll mit der neuen Gesamtschule ein Schulangebot für diejenigen Schüler aus den Gemeinden Blankenheim, Nettersheim und Dahlem vorgehalten werden, die diese Schulen bisher besucht haben.
Es könne schließlich nicht sein, dass es in der hiesigen Region keine weiterführende Schule mehr gäbe. Die Gymnasien allein deckten den Bedarf nach weiterführenden Schulen nicht ab.
Bleibt abzuwarten, ob die geäußerten Bedenken im Moderationsverfahren ausgeräumt werden können. Zu hoffen wäre dies, denn der demografische Wandel darf nicht zu einer Einschränkung des Bildungsangebotes aufgrund unumgänglicher Schulschließungen führen, sondern bedarf einer rechtzeitigen Umstrukturierung der Schullandschaft.
Die Gesamtschule bietet da eine schulgesetzlich etablierte und bei den Eltern anerkannte Schulform, für die auch in unserer Region Bedarf besteht, wie die hohen Anmeldezahlen in der bisher einzigen Gesamtschule im Kreis Euskirchen in Weilerswist bestätigen.
Im Rahmen der Mitteilungen der Verwaltung wies Bürgermeister Hartmann darauf hin, dass nach dem grundsätzlich positiven Votum des Rates hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet Mitte des Jahres es aufgrund des Windenergieerlasses der Landesregierung erforderlich sei, vor einer Änderung und Erweiterung der zur Windkraft schon vorhandenen Bauleitplanung ein neues, "schlüssiges Gesamtkonzept" für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen.
Dieses Gesamtkonzept soll dann die Grundlage für die sich anschließende Änderung des Flächennutzungsplans bilden. Dieses Gesamtkonzept ist insofern wichtig, als die Gemeinde anhand der Untersuchung der gesamten gemeindlichen Fläche nachvollziehbar nachweisen muss, welche Zielsetzung sie verfolgt und welche Kriterien für die Ausweisung von Vorrangzonen für die Errichtung von Windanlagen maßgeblich sind.
Dieses Gesamtkonzept wurde im folgenden Sitzungsverlauf dann auch in Auftrag gegeben.
Nach dem Scheitern der Gründung einer Gemeinschaftsschule im Frühjahr dieses Jahres sind für unsere Region neue Abstimmungen für die weitere Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. In Gesprächen mit der Bezirksregierung und den benachbarten Kommunen wird zur Zeit die Möglichkeit einer gemeinsamen Planung für eine zukunftsfähige Schule erörtert, um letztlich ein ausgeglichenes Bildungsangebot zu erreichen.
Diese Planung betrifft allerdings erst das Schuljahr 2013/2014, da man sich aufgrund der Erfahrungen hinsichtlich der unter Zeitdruck geplanten Gemeinschaftsschule nun entsprechend Zeit für eine ausgereifte Planung nehmen möchte.
Fraktionsübergreifend besteht Einigkeit darüber, dass das Ziel die Errichtung einer Gesamtschule sein soll. Dazu soll der Bürgermeister mittels einer Elternbefragung das Bedürfnis auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten in Blankenheim und Nettersheim prüfen. Zusammen mit einem Planungsbüro ist dann eine neue Schulentwicklungsplanung zu erstellen.
Gemeinsam mit den benachbarten Schulträgern ist in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme dabei auf eine ausgewogene und differenzierte Gestaltung der Schullandschaft zu achten.
In den vergangenen Jahren wurden mit unterschiedlichen Investoren Verhandlungen geführt, die letztlich jedoch alle nicht zum Erfolg geführt haben. Das lag zum Teil auch daran, dass man keine konkreten Vorgaben in Bezug auf Inhalte und Ausführung der Projekte von Seiten der Gemeinde vorgeben konnte.
Im Interesse einer weiteren Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Blankenheim soll der Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Freilinger See jedoch weiterentwickelt und ausgebaut werden. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit einem Vertreter des Touristikvereins Blankenheim soll nun bis Mitte 2012 ein konsensfähiges Eckpunktepapier erarbeiten.
Darauf aufbauend soll dann ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Grobkonzeptes beauftragt werden. Sowohl das Eckpunktepapier als auch das Grobkonzept werden der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung frühzeitig vorgestellt.
Ab 01.01.2012 werden die Abfallbeseitigungsgebühren um 2 % erhöht. Die jeweiligen Erhöhungen können unter folgendem Link nachgelesen werden: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung .
Die Erhöhung war wegen der Erhöhung der Entsorgungsdienstleistungen und der Einrichtung einer Grüngutsammelstelle auf dem Bauhof in Freilingen erforderlich geworden.
Auf dem Bauhof kann ab Mai nächsten Jahres an 26 Samstagen bis Oktober in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr Grün- und Heckenschnitt zur Entsorgung angeliefert werden.
Damit will man der "wilden Entsorgung" von Grüngut entgegenwirken, zumal die Problematik von den Ortsvorstehern in den letzten Jahren immer wieder angesprochen worden ist. Die Aufstellung des Containers erfolgt probeweise, da man testen möchte, wie das Angebot von den Bürgern angenommen wird.
Übrigens, nach der Bedarfsermittlung hinsichtlich der DSL-Versorgung werden nun weitere Schritte wie Analyse der Versorgungssituation, Durchführung eines Markterkundungsverfahren bis hin zur Beantragung der Fördermittel unternommen. Der Stand der Dinge wird jeweils mitgeteilt.
Von der insgesamt fast 5 Stunden dauernden Ratssitzung am 30. Juni 2011 debattierte der Rat allein knapp zwei Stunden über die Frage, ob auf dem Gebiet der Gemeinde Blankenheim weitere, größere Windräder aufgestellt werden sollen. Damit wurde dieses Thema erstmals öffentlich beraten.
Im Vorfeld zu dieser Sitzung hatten sich zahlreiche Bürger aus Dollendorf mit einem Schreiben an die Ratsmitglieder gewandt, worin Bedenken verschiedenster Natur gegen die riesigen Anlagen (135 m Nabenhöhe, Rotordurchmesser 101 m) geäußert wurden, die neben einem geplanten Standort nördlich von Blankenheim auch für ein Waldgebiet südlich von Dollendorf vorgesehen sind.
Nicht zuletzt dieser "Sturmlauf" hatte dazu geführt, dass das Thema Windenergie kontrovers diskutiert wurde. CDU und UWV wollten keine vorschnelle, detaillierte und sich in bestimmten Punkten schon festlegende Beschlussfassung herbeiführen, wie von Seiten der Verwaltung angedacht. Vielmehr sollte nach einer grundsätzlichen Positionierung des Rates den Bürgern erst einmal die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Bedenken im Rahmen einer öffentlichen Diskussion zu äußern. Erst danach sollten weitere Überlegungen ( Betreibermodelle, Bürgerbeteiligung, etc.) angestellt und konkretisiert werden.
Letztlich wurde dieser vorgeschlagenen Marschrichtung auch einstimmig gefolgt : Grundsätzlich befürwortet der Rat die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet. Die Verwaltung ist nun aufgefordert, die Bürger umfassend zu informieren und einzubinden. Darüber hinaus soll eine interkommunale Zusammenarbeit geprüft werden.
Der Betreiber der Anlage beabsichtigt, die Attraktivität der Campinganlage weiter zu steigern, und zwar durch die Einrichtung eines zusätzlichen Sanitärbereichs in der Nähe der Spiel- und Freizeitanlagen. Weiterhin soll eine durch erheblichen Windwurf betroffene Fläche für weitere Campingplatzflächen erschlossen werden.
Die diesbezüglich erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans wurden im Rahmen eines Vorentwurfs erstellt, dem in der Sitzung zugestimmt wurde und auf dessen Grundlage nun die nach dem Baugesetzbuch erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.
Die Verwaltung hat für die Gemeinde ein Konzept zur Umsetzung der nach Landeswassergesetz erforderlichen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen erstellen lassen, das der Rat nunmehr beschlossen hat. Dadurch ergeben sich Handlungsspielräume insbesondere für die gesetzlich vorgegeben Fristen zur Umsetzung der Prüfung.
Dies entzerrt den Verwaltungs- und Beratungsaufwand für die Gemeinde, da das Gemeindegebiet in insgesamt 10 Teilgebiete unterteilt wird, deren Abgrenzung und Reihenfolge unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Grundstückzahl und Sanierungsbedarf der öffentlichen Kanalisation erfolgte. Die Prüfungsfrist für Altanlagen, die eigentlich gesetzlich am 31.12.2015 endet, wird damit von 2014 bis 2023 gestaffelt.
Die für die Umsetzung dieses Konzept erforderliche satzungsrechtliche Regelung soll nun erarbeitet werden, in deren Folge auch die personellen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten der Gemeinde geschaffen werden sollen.
Für Freilingen bedeutet dies alles nun folgendes : Freilingen mit dem Feriendorf hat die Gebietsnummer 3. Die hier betroffenen 502 Wohnhäuser haben eine Prüfungsfrist bis 2016 gesetzt bekommen. Nach Erlass der erforderlichen gemeindlichen Satzungen werden entsprechend des Konzeptes die aufgelisteten Teilgebiete der Reihe nach "abgearbeitet", damit stünde als erstes nun in Lommersdorf als Gebiet 1 die Dichtheitsprüfung an ( in Ahrdorf und Uedelhoven war die Dichtheitsprüfung schon durchgeführt worden, bevor man sich zu diesem Konzept entschlossen hatte).
Sobald man sich bis zur Gebietsnummer 3 durchgearbeitet hat, erfolgen seitens der Verwaltung frühzeitig und umfassend gezielte Informationen für die Ortschaft Freilingen (Bürgerversammlung, Bürgerbrief, Bekanntmachungen, Informationsbrief an die Grundstückseigentümer usw.).
Zur Zeit muss man als Eigentümer also keine weiteren Schritte in Bezug auf die Dichtheitsprüfung unternehmen, sondern kann erst einmal abwarten, bis unsere Ortschaft an der Reihe ist.
Wer sich aber dennoch jetzt schon umfassend und sehr anschaulich bzw. verständlich über dieses Thema informieren will, kann dies unter folgendem Link tun : Dichtheitsprüfung
Dass der Grundschulverbund Dollendorf/Ripsdorf und Blankenheim zum Schuljahr 2012 / 2012 kommen soll, stand zwar aufgrund eines diesbezüglichen Ratsbeschlusses fest. Fraglich bzw. problematisch war jedoch die auslaufende Beschulung der 4. Klasse im Schuljahr 2014/2015 (s. auch der Bericht zum Thema Grundschulverbund im Februar 2011).
Nunmehr hat man sich in Rücksprache mit der Bezirksregierung und den jeweiligen Schulkonferenzen dazu entschlossen, dass die im kommenden Schuljahr letztmalig in Ripsdorf eingeschulten Kinder in jedem Fall auch dort ihre Grundschulzeit beenden können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass dann auch die 4. Klasse aus Dollendorf im Gebäude in Ripsdorf unterrichtet wird und damit den Anforderungen an die Qualität des Fachunterrichts und die Aufsichtspflicht entsprochen werden kann, da ja dann noch 2 Klassen vor Ort beschult werden.
Ein vernünftiger Kompromiss !
Nun hat sich also auch die Gemeinde Blankenheim als Schulträger der Haupt-und Realschule in der Sitzung des Gemeinderates vom 14. 04.2011 für die Einführung des vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg beschlossenen SchülerTickets ausgesprochen.
Letztlich blieb auch keine echte andere Alternative zur Übernahme dieses Modells der VRS, da der Schülerverkehr in der Gemeinde Blankenheim ansonsten vom Schulträger sprich Gemeinde selbst vertraglich zu regeln gewesen wäre. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülertransportkosten dann wesentlich teurer geworden wären.
Die Schüler der Haupt-und Realschule erhalten ab dem Schuljahr 2011/2012 damit eine Fahrkarte, die ganzjährig und damit ohne zeitliche Beschränkung gültig ist. Sie haben dann immer einen gültigen Fahrausweis in der Tasche, der für alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg gilt, egal ob an Schultagen oder am Wochenende oder in den Ferien. Damit kann dieses Ticket demnächst z.B. auch für Schul- und Klassenausflüge im Großraum Köln genutzt werden.
Allerdings gibt es das SchülerTicket, das die bisherige kostenlose Schülerjahreskarte ersetzt, nicht ohne Zuzahlung der Eltern. Für das Schülerticket müssen die bisher freifahrberechtigten Schüler der Haupt-und Realschule Blankenheim ( das sind alle Schüler, deren Schulweg länger als 3,5 km ist) monatlich 6 € dazu zahlen. Geschwisterkinder müssen 3 € zusätzlich aufbringen. Ab dem 3. Kind ist das SchülerTicket kostenfrei.
Selbstzahler, also Schüler die nicht freifahrberechtigt sind, müssen für die Inanspruchnahme des SchülerTickets 23,90 € monatlich zahlen.
Das SchülerTicket gibt es als Jahrs-Abonnement im Einzugsverfahren. Bestellanträge werden in den Schulen ausgegeben. Nach Überprüfung der Schülerdaten werden die Tickets im Scheckkartenformat ausgegeben und sind ausschließlich in Verbindung mit dem Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild gültig und daher personengebunden und auch nicht übertragbar.
Über die Einführung des SchülerTickets für die Schüler der neuen Gemeinschaftsschule entscheidet als Träger der noch zu gründende Schulzweckverband "Gemeinschaftsschule Blankenheim-Nettersheim". Es ist aber davon auszugehen, dass sich auch dieses Gremium für die Übernahme des VRS-Modells entscheidet.
Für die Grundschulen ist ein anderes Ticketmodell erarbeitet worden. Zwar sollte das SchülerTicket ursprünglich auch im Primarbereich eingeführt worden. Allerdings war diesbezüglich erhebliche Kritik aufgekommen, da die Nutzungsmöglichkeit des Tickets für die Grundschüler im Freizeitbereich aufgrund des Alters als gering eingestuft worden ist. Daher hat man für die Grundschule das sog. Prima Ticket vorgeschlagen. Diese Fahrkarte ist rein schulwegbezogen, kann also nicht in der Freizeit genutzt werden und ist daher auch wie bisher für alle freifahrberechtigten Schüler kostenlos.
Spezielle Fragen zum Schülerticket werden von der RVK unter der RVK-Service-Nummer : 0180 4 13 13 13 beantwortet.
Mehr Infos zu diesem Thema auch unter folgendem Link : VRS-SchülerTicket.
VRS-Netz :
Das sah im letzten Jahr noch ganz anders aus : in einer Sitzung des Ausschusses für Generationen und öffentliche Sicherheit (GöSi) Ende Februar 2010 hatten der Vertreter vom Kreisjugendamt, Herr Hermes und des DRK-Euskirchen, Herr Klöcker ausgeführt, dass im Kindergartenjahr 2011/2012 mit der Schließung einer Einrichtung auf dem Gemeindegebiet zu rechnen sei. Damals hatte man eindeutig Blankenheimerdorf für eine Schließung ins Auge gefasst.
In der neuerlichen Sitzung des Ausschusses am 03.02.2011 war nun zu hören, dass entgegen der letztjährigen Annahme in diesem Jahr doch wieder alle Kindergärten in der Gemeinde Blankenheim aufgrund der Anmeldezahlen die erforderliche Gruppenstärke erreicht hätten.
Nachdem im Dezember letzten Jahres mittels Fragebögen der Betreuungsbedarf in den Kindertagesstätten ab dem 01.08.2011 ermittelt worden war, erfolgte Anfang des Jahres die Auswertung der Bedarfsanmeldungen. Herr Hermes und Herr Klöcker teilten mit, dass aufgrund des aktuellen Planungsstandes erfreulicherweise davon auszugehen sei, dass nicht nur alle Einrichtungen wider Erwarten erhalten blieben, sondern sogar überall eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden könne und damit im Bereich U 3 das beste Betreuungsangebot im gesamten Kreis vorgehalten würde.
Für die einzelnen Kindertagesstätten wurden für das kommende Kindergartenjahr folgende Zahlen mitgeteilt :
In Lommersdorf werden ab dem Sommer insgesamt 22 Kinder in einer gemischten Gruppe, also unter und über 3jährige betreut. Dollendorf kann mit insgesamt 43 Kindern zwei Kindergartengruppen bilden, ein gemischte und eine Gruppe mit Kindern über 3 Jahren. Den Kindergarten Ripsdorf besuchen im nächsten Jahr insgesamt 46 Kinder, die sich ebenfalls auf zwei Gruppen, eine gemischte und eine Ü-3 Gruppe, verteilen.
Der Kindergarten in Mühlheim wird ab dem Sommer von insgesamt 20 Kindern besucht, die ebenfalls in einer gemischten Gruppe betreut werden. In Blankenheimerdorf besuchen insgesamt 19 Kinder, sowohl unter als auch über 3 Jahren, ab dem Sommer die Kindertagesstätte. Blankenheim kann ab dem 01.08.2011 für insgesamt 34 Kinder zwei Gruppen, eine gemischte und eine reine Ü-3 Gruppe, im Kindergarten des DRK vorhalten ( der katholische Kindergarten wird im Übrigen von 47 Kindern besucht, die sich ebenfalls auf zwei Gruppen verteilen, eine davon mit einem Angebot für unter 3jährige).
Außerdem wurde berichtet, dass hinsichtlich der geplanten Investitionen in den einzelnen Kindergärten für eine qualifizierte U-3 Betreuung positive Bescheide im Hinblick auf die vorgesehenen Maßnahmen in Lommersdorf ( Einbau eines Wickeltisches), Ripsdorf ( bauliche Maßnahmen hinsichtlich eines Schlafraums, WC's und Büros) und Mühlheim ( ebenfalls Einbau eines Wickeltisches) vorlägen und die Anschaffungen bzw. Umbaumaßnahmen nunmehr realisiert werden könnten.
Für die geplanten Investitionen in den Kindergärten Blankenheim und Dollendorf lägen zur Zeit noch keine Bescheide vor. Wann diesbezüglich mit einer Bescheidung und damit einem Beginn der dort vorgesehenen Umbauten zu rechnen ist, konnte Herr Klöcker nicht darlegen. Er sei aber sicher, dass auch diese Maßnahmen trotz der angespannten Haushaltslage im Land realisiert würden, da die entsprechenden Gelder im Nachtragshaushalt vorgesehen wären.
Die erfreuliche Nachricht, dass im kommenden Jahr alle Einrichtungen erhalten bleiben und alle eine U-3 Betreuung vor Ort anbieten können, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der geplanten Fertigstellung des neuen katholischen Kindergartens in Blankenheim im nächsten Jahr weitere 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Gemeinde zur Verfügung stehen werden. Dieses Angebot wirke sich laut Herrn Hermes natürlich auch auf die Kindergärten des DRKs aus, so dass in jedem Fall dann mit einer Reduzierung der Gruppen und damit letztlich auch der Schließung einer (eingruppigen) Einrichtung zu rechnen sei.
Wen es dann konkret treffen könnte, wurde diesmal nicht angedeutet. Dies hängt in jedem Fall von den entsprechenden Anmeldungen ab.
Aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar und daher erst einmal abzuwarten.
Noch im Oktober vergangenen Jahres hat sich der Ausschuss für Generationen und öffentliche Sicherheit (GöSi) wiederholt einstimmig für die Bildung des Grundschulverbundes zum Schuljahr 2012/2013 ausgesprochen, und zwar in der Form einer Neugründung einer Gemeinschaftsgrundschule mit Standorten in Blankenheim, Dollendorf und Ripsdorf.
Dieser erneute Beschluss, der zuvor schon am 24.06.2010 in dieser Form einstimmig im Rat gefasst worden war, erschien erforderlich, da die Bezirksregierung sich im Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen für die Zusammenführung der Schulen im Wege der Änderung, also der Angliederung einer Schule an die andere, ausgesprochen hatte, weil dazu nur eine geringere Schülerzahl erforderlich wäre.
Um aber den Schulfrieden zu wahren, war gerade der Weg der Zusammenführung favorisiert worden. Dies sollte dann in der Weise erfolgen, dass nach Auflösung beider Schulen im Schuljahr 2012/2013 und einer gleichzeitigen Neugründung der Gemeinschaftsgrundschule dann ab dem Schuljahr 2013/2014 in Ripsdorf nicht mehr eingeschult werden sollte. Andererseits sah der Beschluss aber auch vor, dass jedes in Ripsdorf bis dahin eingeschulte Kind diese Schule auch bis zum Ende der Klasse 4 besuchen sollte, also keine Wechsel zu einem anderen Schulstandort abverlangt würde. Der Schulstandort Ripsdorf wäre damit auslaufend aufgelöst worden.
Diese geplante Vorgehensweise scheint jetzt durch die Bezirksregierung gewaltig durchkreuzt worden zu sein. Denn in der öffentlichen Sitzung des GöSi-Ausschusses am 03.02.2011 legte Bürgermeister Hartmann ein Schreiben der Bezirksregierung vom 28.01.2011 vor, aus dem eindeutig hervorgeht, dass im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Klassenfrequenzrichtwertes die eigentlich geplante auslaufende Auflösung in Ripsdorf nicht verwirklicht werden könne. Diese würde nämlich zu einer personellen Unterbesetzung und damit zu einer quantitativen und qualitativen Einschränkung des Unterrichtsangebotes führen, dem entgegengewirkt werden müsse. Sprich: für die Realisierung der auslaufenden Beschulung fehlt es vermeintlich schlicht an Lehrkräften.
Nach Ansicht der Bezirksregierung sei es daher unvermeidbar, bereits zum Schuljahr 2012/2013 und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant keine Eingangsklasse mehr in Ripsdorf zu bilden und im darauf folgenden Schuljahr 2013/2014 die verbliebenen Klassen in Ripsdorf auf die Standorte in Dollendorf und Blankenheim zu verteilen. Dies würde also bedeuten, dass der Schulstandort Ripsdorf ab Sommer komplett aufgegeben werden müsste und die ab dem Schuljahr 2011/2012 dort eingeschulten Kinder in keinem Fall ihre Grundschulzeit komplett in Ripsdorf verbringen könnten.
Vielmehr müssten die diesjährigen Schulanfänger in jedem Fall ihr drittes und 4. Schuljahr an einem anderen Schulstandort durchlaufen. Herr Hartmann gab dieses Schreiben mit der Bitte um Beratung in den Fraktionen relativ kommentarlos weiter.
Meines Erachtens besteht aber eine nicht unbedeutende Informationspflicht gegenüber den Eltern, die gerade erst ihr Kind ab dem Schuljahr 2011/2012 an der Grundschule Dollendorf/Ripsdorf angemeldet haben, in der Annahme, ihr für den Besuch den Schulstandortes Ripsdorf angemeldetes Kind könnte dort in jedem Fall seine Grundschulzeit auch beenden. Dem ist nach dem Schreiben der Bezirksregierung offenbar jetzt nun doch nicht so und dessen muss man sich auch bewusst sein.
Ob diese als unvermeidbar bezeichnete Vorgabe nicht doch noch im Rahmen von Gesprächen mit der Bezirksregierung und entsprechenden Protesten der Elternvertreter abgewendet werden kann und letztlich nicht doch alle in Ripsdorf eingeschulten Kinder auch ihre gesamte Grundschulzeit dort verbringen können, bleibt zu hoffen und abzuwarten . Das Risiko, dass die in Ripsdorf eingeschulten Kinder während der Grundschulzeit den Schulstandort wechseln müssen, muss dennoch allen Eltern mitgeteilt bzw. verdeutlicht werden. Aus Gründen der Fairness !
Das gab es noch nie seit der kommunalen Neugliederung : am Donnerstag, 25.11.2010 fand in der Aula des Schulzentrums Blankenheim eine gemeinsame Sitzung aller drei Räte aus den Gemeinden Blankenheim, Nettersheim und Dahlem statt. Auf der Tagesordnung standen dabei die noch ausstehenden Formalitäten zur Errichtung der von allen drei Kommunen in der gemeinsamen Schulentwicklungsplanung angestrebten Gemeinschaftsschule.
Während die Gemeinderatsmitglieder aus Blankenheim und Nettersheim allen Tagesordnungspunkten ohne Gegenstimme zustimmten, sprach sich der Dahlemer Rat zwar einerseits für die interkommunale und damit gemeinsame Schulentwicklungsplanung aus, die die Errichtung der Gemeinschaftsschule vorsieht. Als es aber darum ging, den konkreten Antrag für die Errichtung der Gemeinschaftsschule zum Schulbeginn 07.09.2011 zu stellen, wollte man wegen noch bestehenden Beratungsbedarfs noch keinen Beschluss fassen. Am Vorabend hatte es in Dahlem eine gut besuchte Elternversammlung gegeben, bei der viele kritische Stimmen geäußert worden waren. Man wollte daher in Dahlem zunächst das Ergebnis der Elternbefragung abwarten, die in den vergangenen Tagen erst angelaufen war. Zudem erhofft man sich, nach Vorliegen des pädagogischen Konzeptes eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben. Mitte Dezember wird dann auch im Dahlemer Rat in der letzten Sitzung endgültig über das gemeinsame Vorhaben abgestimmt.
Auch bei der am Dienstag, 23.11.2011 in der Aula des Schulzentrums durchgeführten ersten Information der Eltern von Grundschulkindern der 3. und 4. Klasse aus dem Blankenheimer Gemeindegebiet waren nicht unerhebliche Bedenken gegenüber der neu einzurichtenden Schule geäußert worden. Diese betrafen vor allem die Fragen der gemeinsamen Unterrichtung aller Schüler in Klasse 5 und 6 und die in Blankenheim auch angestrebte Oberstufe, also die Möglichkeit, dort Abitur zu machen. Deutlich wurde dabei, dass schon der Begriff der Gemeinschaftsschule in Abgrenzung zur Gesamtschule Schwierigkeiten machte und einige nicht nachvollziehen konnten, warum die neue Schule jetzt unter einem solchen Zeitdruck eingeführt wird, ohne dass das pädagogische Konzept bis ins letzte Detail vorliegen würde.
Am Freitag, 03.12.2010 findet ebenfalls in der Aula des Schulzentrum ab 18.00 Uhr eine Podiumsdiskussion mit Eltern aus allen drei Gemeinden statt, an der auch Vertreter des Schulministeriums teilnehmen sollen und auf der dann erneut auf die Fragen der Eltern eingegangen werden soll.
Da der Diskussionsbedarf insgesamt offenbar noch hoch ist, soll hier einmal kurz dargestellt werden, wie es zu der jetzigen Entwicklung kam und was letztlich mit der Gemeinschaftsschule angestrebt wird:
Wieso haben wir gerade jetzt die Schuldiskussion ? :
Im Februar 2010 haben sich die Kommunen Blankenheim, Dahlem und Nettersheim darauf geeinigt, eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. Hintergrund waren die dramatisch sinkenden Schülerzahlen an den beiden Hauptschulen in Blankenheim und Nettersheim.
Die demografische Entwicklung und das Anmeldeverhalten der Eltern hinsichtlich der weiterführenden Schulen hatte dazu geführt, dass an beiden Schule nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung zum Schuljahr 2010/2011 jeweils eine Eingangsklasse gebildet werden konnte. Im Rahmen dieser Ausnahmegenehmigung der Eingangsklasse in Blankenheim mit gerade einmal 16 Schülern ( in Nettersheim sogar nur 15 ) hatte die Bezirksregierung unmissverständlich darauf hingewiesen, dass für das darauf folgende Schuljahr keine weitere Ausnahmegenehmigung mehr erteilt würde. Da damit in jedem Fall ein Hauptschulstandort in Gefahr war, bestand unmittelbarer Handlungsbedarf hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung.
Das mit der Schulentwicklungsplanung beauftragte Büro" Projektgruppe Bildung und Region" aus Bonn legte dann schwarz auf weiß die dramatische Entwicklung in unserer Region anhand statistischer Erhebungen und Prognosen dar. Im Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen und die vorhandene Raumsituation an den verschiedenen Schulstandorten empfahl die Projektgruppe den drei Gemeinden mit Nachdruck die Einführung der neuen Gemeinschaftsschule. Sie stelle die einzige Möglichkeit dar, eine krisensichere Schule für unsere Region zu schaffen, die eine wohnortnahe Beschulung ermögliche und alle Schulabschlüsse anbieten würde.
Was bedeutet überhaupt Gemeinschaftsschule ? :
Die Gemeinschaftsschule als solche ist im Schulgesetz von NRW nicht vorgesehen. Diese Schulform ist vielmehr im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die besonderen Bedürfnisse gerade in ländlichen Regionen entwickelt worden, um den verantwortlichen Schulträgern die Möglichkeit zu geben, auf die drastisch sinkenden Schülerzahlen und die dadurch sich ergebende Gefährdung der Schulstandorte zu reagieren. Rein rechtlich gesehen erfolgt dies über einen sog. Schulversuch, den das jetzige Schulgesetz als Möglichkeit vorsieht, auf Veränderungen in der Schullandschaft ohne vorherige Gesetzesänderung zu reagieren. Die neue rot-grüne Landesregierung in NRW hat sich mit Amtsantritt für die Durchführung dieses Schulversuches ausgesprochen und dazu nähere Eckpunkte entwickelt.
Ziel der Gemeinschaftsschule ist es danach, ein wohnortnahes Schulangebot zu ermöglichen. Im Hinblick auf das geänderte Anmeldeverhalten der Eltern hinsichtlich der weiterführenden Schulen sollen alle Kinder die Möglichkeit erlangen, bessere Abschlüsse zu erreichen, indem die Kinder nicht nach der 4. Klasse in verschiedene Schulformen differenziert werden, sondern in jedem Fall in der Klasse 5 und 6 weiterhin gemeinsam lernen. Ab der Klasse 7 erfolgt dann eine Differenzierung im Hinblick auf die angestrebten Schulabschlüsse, d.h., dass an der Gemeinschaftsschule alle bisher auch anerkannten Schulabschlüsse abgelegt werden können, also sowohl der normale Hauptschulabschluss als auch der Realschulabschluss (sog. mittlere Reife oder Fachoberschulreife) als auch das Abitur.
Zunächst hatte man in Blankenheim den Startzeitpunkt den 01.08.2012 vorgesehen. Da ein solcher Schulversuch jedoch zeitlich begrenzt ist, wies die Bezirksregierung und auch das Schulministerium darauf hin, dass Eile geboten sei, der Start schon zum 01.08.2011 erfolgen solle und eine Antragsstellung noch in diesem Jahr erforderlich sei.
Worin besteht denn der Unterschied zur Gesamtschule ?
Der Unterschied zur Gesamtschule, die nach dem jetzigen Schulgesetz als Schulform bereits anerkannt ist, besteht im Wesentlichen in den Voraussetzungen für die Neugründung einer solchen Schule. Während die Gesamtschule mit vier Parallelklassen gebildet werden muss, reichen für die Gemeinschaftsschule 3 Eingangsklassen aus. Die Gesamtschulklassen müssen eine Klassenstärke von 28 Schülern aufweisen, während die Mindestklassengröße bei Errichtung einer Gemeinschaftsschule bei 23 liegt. Die Gemeinschaftsschulen haben daher in jedem Fall kleinere Klassen
Die Gemeinschaftsschule muss anders als die Gesamtschule keine eigene Oberstufe anbieten, sondern kann auch durch Kooperationsverträge mit Gymnasien sicherstellen, dass die Schüler zur dortigen Oberstufe wechseln und Abitur machen. Für die in Blankenheim zu errichtende Schule hat man sich allerdings dazu entschieden, dort eine eigene Oberstufe anzubieten.
Aufgrund ihres "Versuchscharakters" erhalten die Gemeinschaftsschulen Lehrerstellenzuschläge und zusätzliche Fortbildungsbudgets wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs. Die Schule wird daher besonders gut ausgestattet sein, zumal das Lehrerkollegium zu je einem Drittel aus Haupt- und Realschulpädagogen sowie Studienräten bestehen soll. Ob ein Ganztagsunterricht verbindlich eingeführt wird, kann vor Ort entschieden werden. In Blankenheim hat man sich für einen bedarfsorientierten Nachmittagsunterricht an drei Nachmittagen in der Woche entschieden, an denen dann keine Hausaufgaben mehr gestellt werden.
Was passiert mit den jetzigen Haupt-und Realschülern, wenn die Gemeinschaftsschule tatsächlich kommt ?
Die Schüler, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Haupt- oder Realschule besuchen, würden nach Errichtung der Gemeinschaftsschule diese Schule auch bis zu ihrem Abschluss durchlaufen. Haupt-und Realschule bestünden neben der neuen Schule also zunächst parallel weiter, würden aber Jahr für Jahr sukzessive auslaufen, während die Gemeinschaftsschule zunächst nur mit einem 5. Schuljahr starten und sich dann jährlich um einen Jahrgang erweitern würde. Die derzeitigen Schüler der Haupt- und Realschule in Blankenheim sind also von der neuen Schule grundsätzlich nicht betroffen, für sie ändert sich daher gar nichts. Zusammen mit der auslaufenden Hauptschule in Nettersheim gäbe es mit Errichtung der Gemeinschaftsschule genau genommen 4 verschiedene Schulen, drei auslaufende und eine neue. Das bedeutet dann natürlich auch, dass für diese Schüler in Blankenheim noch keine Oberstufe angeboten wird, sondern sie nach wie vor zur Erlangung des Abiturs in jedem Fall auf die herkömmlichen Gymnasien wechseln müssten. Für den Fall, dass einer von den jetzigen 5.Klässlern im Laufe seiner Schullaufbahn ein Schuljahr wiederholen müsste, würde dieser Schülern dann allerdings in die Gemeinschaftsschule integriert, und zwar in die Differenzierungsgänge, die den auch für seinen bisherigen Schulweg angestrebten Abschluss vorsehen. In keinem Fall müssten diese Schüler daher die Schule verlassen.
Bringt die neue Gemeinschaftsschule wirklich Vorteile ?
Es besteht zunächst einmal Einigkeit in allen drei beteiligten Kommunen, dass es für die hiesige Region keine Alternative zur Gemeinschaftsschule gibt, da im nächsten Jahr in jedem Fall eine Hauptschule keine Eingangsklasse mehr bilden könnte. Bei Schließung der Hauptschule Blankenheim ginge in der Gemeinde ein wesentlicher Zweig ihres weiterführenden Schulangebotes vor Ort verloren. Die dadurch betroffenen Kinder könnten keine wohnortnahe Beschulung mehr genießen. Der Leiter der Realschule Blankenheim, Herr Mertens, hat in der ersten Elterninformation darauf hingewiesen, dass auch die Realschule in Blankenheim letztlich unter einer Schließung der Hauptschule zu leiden hätte und eine Veränderung der Schullandschaft in Blankenheim daher unumgänglich sei, auch wenn es der Realschule zur Zeit noch gut gehe.
Ein wesentlicher Vorteil der Gemeinschaftsschule wäre auch darin zu sehen, dass sog. Spätstarter nicht bereits nach der 4. Klasse einer vermeintlich unteren Schulform zugewiesen würden und dann später nur unter erschwerten Voraussetzungen einen höheren Bildungsgang beschreiten könnten, überdies verbunden mit einem einschneidenden Schulwechsel. Der längere gemeinsame Unterricht eröffnet den Schülern eine größere Entwicklungsmöglichkeit. Dem wird zusätzlich dadurch Rechnung getragen, dass auch während der Differenzierung ab der 7. Klasse die Bildungsgänge durchlässig sind, d.h. selbst wenn ein Kind nach der 6. Klasse zunächst nur den Bildungsgang mit angestrebten Hauptschulabschluss einschlägt, kann es bei entsprechender Leistung ohne aufwendigen Schulwechsel in den Bildungsgang zur Erlangung der mittleren Reife wechseln.
(s.auch die Informationen der Gemeinde Blankenheim unter www.blankenheim-ahr.de )
Der Ausschuss für Generationen und öffentliche Sicherheit hat sich am 01.06.2010 mehrheitlich für die Zusammenlegung der Grundschulen Blankenheim und Dollendorf/Ripsdorf ab dem Schuljahr 2012 / 2013 ausgesprochen. Zu Beginn der Sitzung mussten dabei zunächst einmal etliche zusätzliche Stühle in den Zuschauerraum gebracht werden, da dieses Thema naturgemäß viele interessierte Eltern und Lehrer in den Rathaussaal gelockt hatte.
Schon im Vorfeld hatten die Schulkonferenzen Stellung zur Frage der Bildung eines Grundschulverbundes genommen. Während man sich im Hinblick auf die stark sinkenden Schülerzahlen einig war, dass die Zusammenlegung der Schulen unumgänglich sei, wurde hinsichtlich des Zeitpunktes des Verbundes unterschiedlich votiert.
So sprach sich die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Dollendorf/Ripsdorf dafür aus, mit der Zusammenlegung bis zum Schuljahr 2013 / 2014 zu warten, da in den beiden vorgehenden Schuljahrgängen noch jeweils 80 Schüler zu erwarten seien, die man auf 4 Klassen mit jeweils 20 Schülern verteilen könnte. Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Blankenheim sprach sich im Hinblick auf das Wohl aller Kinder im Gemeindegebiet für einen zügigen Zusammenschluss der Schulen aus, um eine größere Planungssicherheit für die Eltern und einen flexibleren Einsatz des Lehrpersonals zu erreichen. Diese unterschiedlichen Ansichten der Elternschaft und der Lehrer der beiden Schulen wurden auch im Verlauf der Sitzung immer wieder laut.
Obwohl dieses Thema die Gemüter verständlicherweise daher schon im Vorfeld erregt hatte und diese beiden konträren Positionen im Raum standen, hat sich der Ausschuss bemüht, die Thematik sachlich und verständlich anzugehen. Die zur Sitzung eingeladene Schulrätin, Frau Katz, schilderte dazu noch einmal eindringlich, dass die Schülerzahlen in der Gemeinde Blankenheim in den nächsten Jahren dramatisch sinken würden und die Lehrerzuweisung sich allein nach dieser Schülerzahl orientiere und nicht danach, wie viele Schulstandorte bestünden.
Tatsächlich gestaltet sich die Entwicklung der Schülerzahlen so, dass im kommenden Schuljahr nur 68 Kinder eingeschult werden. Dabei werden in Dollendorf/Ripsdorf jeweils zwei Klassen mit der gerade noch zulässigen Mindestzahl von 18 Kindern gebildet, während in Blankenheim nur eine Eingangsklasse zustande kommt, die dann allerdings mit 30 Kindern voll besetzt ist. Dies stellt nach Ansicht der Blankenheimer Eltern eine ungleiche und ungerechte Verteilung dar, die im Rahmen eines Grundschulverbundes verhindert werden könnte durch eine gleichmäßige Klassenbildung im Gemeindegebiet.
In den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 werden voraussichtlich jeweils 80 Grundschüler im Gemeindegebiet eingeschult. Diese könnten nach Ansicht der Schulkonferenz von Dollendorf/Ripsdorf auf vier Klassen mit jeweils 20 Schüler verteilt werden, so dass für diese Schuljahre noch kein Grundschulverbund erforderlich sei und man daher die Eigenständigkeit der beiden Schulen so lange wie möglich aufrecht erhalten sollte.
Die Schulrätin führte dazu aber aus, dass rein rechnerisch 80 Kinder nur 3 Klassen ergäben, da hierfür nur 3,5 Lehrerstellen zugeordnet würden. Bei vier Zügen würde folglich eine halbe Lehrerstelle fehlen, so dass es zu einer Unterversorgung mit Lehrern käme
Es ergibt sich aber zudem noch das weitere Problem, dass man rein rechnerisch 80 Kinder auf 4 Klassen mit je 20 Schülern verteilen kann. Da aber bisher zwei unabhängige Grundschulen mit insgesamt 3 Standorten bestehen, entscheidet letztlich die tatsächliche Anmeldung der Eltern, wo welche und vor allem wie viele Kinder eingeschult werden sollen. Nach der Auflösung der Grundschulbezirke war für den Schulträger und damit auch für die jeweilige Schulleitung überhaupt nicht mehr absehbar und vor allem einplanbar, aus welchen Orten die Kinder an ihren Schulen angemeldet wurden. Zur Zeit besuchen zum Beispiel Kinder aus Lommersdorf sowohl den Blankenheim als auch den Dollendorfer und auch den Ripsdorfer Standort. Freilinger Kinder fahren sowohl nach Blankenheim, als auch nach Dollendorf und Ripsdorf. Sogar Kinder aus Mühlheim und Blankenheimerdorf nehmen den viel weiteren Schulweg nach Ripsdorf in Kauf. Letztlich kann daher nicht sicher gesagt werden, wie die Kinder eines Jahrganges sich verteilen, so dass es mehr als illusorisch scheint, eine exakte Verteilung von 80 Kindern auf vier Klassen und damit auf die drei Standorte zu erreichen. Wesentlich ist dabei nämlich, dass der Elternwunsch über den Einschulungsstandort entscheidet und daher die Schulleitungen die 80 Kinder auch rein theoretisch nicht aufteilen können, selbst wenn man sich darüber einig wäre. Im Rahmen eines Grundschulverbundes würde die Anmeldung der Kinder dann nur noch bei einer Schule erfolgen, so dass eine Verteilung der Schüler auf die verschiedenen Standorte im Dialog mit den Eltern von einer Schulleitung durchgeführt würde und die Klassenbildung tatsächlich gleichmäßiger erfolgen könnte.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wurden aber noch weitere Vorzüge des Grundschulverbundes vorgestellt. So stünde dem Schulleiter ein größerer Lehrerpool zur Verfügung, der flexibler bei Ausfällen und notwendigem Vertretungsunterricht eingesetzt werden könnte. Dies betrifft insbesondere die sich rechnerisch ergebenden 1/2 Lehrerstellen, da ja dann die gesamte Lehrerschaft im Gemeindegebiet eigenverantwortlich an allen Standorten eingesetzt werden kann. Außerdem würde die Solidargemeinschaft der offenen Ganztagsgrundschule gestärkt. All dies führt dann letztlich für beide Seiten auch zu einer wesentlich größeren Planungssicherheit. Die ist aber gerade für Neuanmeldungen wichtig, bei denen eine Sicherheit für die kommenden vier Grundschuljahre bestehen muss. Bereits im Jahr 2013/2014 sinkt die Schülerzahl ab bereits auf 59 Kinder, so dass abzusehen ist, dass ein Schulstandort von den bisherigen dreien nicht mehr vier aufsteigenden Klassen bilden kann. Dass bedeutet nicht, dass der Schulstandort in diesem Jahr geschlossen würde. Vielmehr soll der Lehrbetrieb schonend und langsam auslaufen, so dass 2013 in keinem Fall schon ein Gebäude zugemacht wird.
Warum gerade der Ripsdorfer Standort voraussichtlich geschlossen wird, ist damit zu erklären, dass das Gebäude im Vergleich zu den beiden anderen Standorten in einem viel schlechteren Allgemeinzustand ist. Es wären umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich, um die Schule auf den gleichen energetischen Stand zu bringen, wie die anderen beiden Gebäude. Zudem spricht für Dollendorf, dass die Turnhalle direkt an der Schule liegt und daher hier kein teurer Bustransport der Kinder für den Turnunterricht erforderlich ist. Blankenheim als modernste Schule ist in der Vergangenheit im Hinblick auf das Ganztagsangebot erweitert worden und hat von den vorhandenen Räumlichkeiten das größte und beste Angebot. Der Gemeinderat hat sich von all dem bei einer "Rundreise" selbst ein Bild machen können. Die Standorte Dollendorf und Blankenheim bieten zudem gebietsmäßig gesehen die beste Verteilung in der Gemeinde, so dass keinem Kind aus dem Gemeindegebiet ein unzumutbar langer Grundschulweg aufgebürdet würde müsste und eine wohnortnahe Beschulung auch für die kommenden Jahre gewährleistet wäre. Der Schulträger und damit die Gemeinde Blankenheim entscheidet sich damit jetzt schon bewusst für zwei Standorte und nicht nur für die Alternative : Grundschulstandort allein in Blankenheim.
Die Abwägung all dieser Punkte und der verschiedenen Eltern- und Lehrerinteressen führte nach einer langen, aber dennoch konstruktiven Diskussion zu einem Kompromiss, nämlich der Verbundbildung für das Jahr 2012/2013. Damit werden den Grundschulen Zeit und Möglichkeit eingeräumt, sich mit der Zusammenlegung anzufreunden bzw. diese organisatorisch vorzubereiten. Den Eltern wird aber jetzt schon Klarheit verschafft, wie die Grundschulentwicklung seitens des Schulträgers geplant ist.
Natürlich führt all dies letztlich zur Veränderung unserer Schullandschaft, aber zumindest wird diese Veränderung geplant und bewusst gelenkt, zum Nutzen der Kinder. Dass die Schülerzahlen dramatisch sinken, hat niemand zu verantworten. Unverantwortlich wäre es, diese Entwicklung totzuschweigen und sich erst dann zu bewegen, wenn man nur noch reagieren, nicht aber mehr agieren kann. Zudem müssen auch für die Bildung eines Grundschulverbundes bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, die zur Zeit noch erfüllt werden könnten. Ob das in zwei oder drei Jahren auch noch der Fall ist, darf bezweifelt werden. Wenn dann ein Grundschulverbund scheitern würde, weil man ihn zu spät angegangen wäre, würde dies bedeuten, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt würden und in der Gemeinde dann nur noch ein Schulstand genehmigt würde. Wollen wir das ? Mal sehen, was der Gemeinderat, der das letzte Wort hat, letztlich entscheidet !
Am Donnerstag, 04.02.2010 hielt der Rat der Gemeinde Blankenheim seine mittlerweile sechste Sitzung ab. Wieder einmal ging es auch um die Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II im Bereich Bildung. Gerade die Investition der aus diesem Fördertopf noch zur Verfügung stehenden rund 350.000 € bereitet der Politik seit einigen Wochen Kopfzerbrechen und führte bereits zu langen Diskussionen.
Problematisch ist nämlich, dass als Voraussetzung der Förderung eine „längerfristige Nutzung“ der Investition nachgewiesen werden muss. Eine Mittelverwendung im Grundschulbereich erscheint deshalb insofern allgemein schwierig, weil hinsichtlich der Schülerzahlen in den nächsten 10 Jahren ein Rückgang um 20 % prognostiziert wird und daher mit Schulschließungen zu rechnen ist.
Für die Grundschulen in der Gemeinde Blankenheim (Gemeinschaftsgrundschule Dollendorf/Ripsdorf mit zwei Standorten in Dollendorf und Ripsdorf und die Gemeinschaftsgrundschule Blankenheim) würde dies bedeuten, dass nicht mehr wie bisher vier Eingangsklassen an drei Schulstandorten gebildet werden könnten, sondern allenfalls noch drei, wenn nicht sogar nur zwei Klassen pro Jahrgang eingerichtet werden könnten. Bei der Verwendung der Konjunkturgelder aus dem Bildungstopf ist also zu beachten, dass man nur in den Schulstandort investieren kann bzw. darf, der auf längere Sicht aufrecht erhalten werden kann.
In der Ratssitzung vom 04.02.2010 nahm die Schulrätin des Kreises Euskirchen, Frau Katz zu der Grundschulsituation in der Gemeinde Blankenheim umfassend Stellung. Sie wies zunächst auf den drastischen Rückgang der Schülerzahlen hin. Dabei betonte Sie aber auch, dass es Aufgabe des Schulträgers, also der Gemeinde Blankenheim sei, eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen und damit festzulegen, an welchen Standorten eine Beschulung erfolgen bzw. angeboten werden soll. Sie unterstrich, dass es aus der Sicht der Schulaufsichtsbehörde in jedem Fall ratsam sei, die doppelzügige Beschulung an der Gemeinschaftsgrundschule Blankenheim beizubehalten. Hierfür sprächen neben pädagogischen Erwägungen auch organisatorische Gründe, wie etwa die Möglichkeit, Lehrerstunden besser verteilen zu können.
Will man die Schule in Blankenheim in ihrer Zweizügigkeit stärken bzw. erhalten, bedeutet dies andererseits aber auch, dass in den nächsten Jahren ein Schulstandort der Gemeinschaftsgrundschule Dollendorf/Ripsdorf geschlossen werden muss. Frau Katz betonte, dass diese Problematik jetzt schon angegangen werden müsse, da bereits in diesem Jahr nur drei Eingangsklassen gebildet werden könnten und in jedem Fall ab dem Schuljahr 2013/2014 dauerhaft von dieser Situation auszugehen sei.
Obwohl die Gemeinde Blankenheim hinsichtlich der Grundschulen noch keine Entscheidung hinsichtlich der weiteren Schulentwicklung getroffen hat, hat der Rat sich in der Sitzung dazu entschlossen, die Konjunkturgelder überwiegend in die energetische Sanierung des Schulstandortes in Dollendorf zu investieren, von dem sich jedes Ratsmitglied wie auch hinsichtlich der anderen Schulstandorte vor einigen Wochen im Rahmen einer Bereisung ein eigenes Bild machen konnte bzw. gemacht hat.
Letztlich kann und muss dies als eine Tendenz hinsichtlich der Schulentwicklung gesehen werden. Dass in nächster Zeit ein Schulstandort nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, ist nicht Folge einer verfehlten oder verpassten Schulpolitik, sondern leider Folge der demografischen Entwicklung und des Schulgesetzes, das grundsätzlich keine Klassen mit weniger als 18 Kindern zulässt. Jetzt geht es für die Gemeinde Blankenheim auch vielmehr darum, einen Schulentwicklungsplan auf die Beine zu stellen, der wenigstens noch das Überleben des zweiten Schulstandortes ermöglicht. Dies wird hoffentlich bald in Gang geraten.
Am 25.02.2010 tagte in Blankenheim der Ausschuss für Generationen und öffentliche Sicherheit. Dabei kam auch die Situation der Kindertagesstätten in der Gemeinde Blankenheim zur Sprache. Herr Hermes vom Kreisjugendamt erläuterte dazu, dass die Zahl der zu betreuenden Kinder bereits spürbar zurück gegangen sei und in den nächsten Jahren um weiter 20 % sinken werde. Diese düstere Prognose habe zwar auf das kommende Kindergartenjahr ab 01.08.2010 noch keine Auswirkungen. Ab nächstem Jahr werde aber eine Einrichtung zu schließen sein. Wahrscheinlich wird es dabei Blankenheimerdorf treffen. Seinen Ausführungen war aber zu entnehmen, dass in den nächsten Jahren auch eine zweite Einrichtung von der Schließung bedroht sein wird, und zwar eine weitere eingruppige Kindertagesstätte. Da die Kindertagesstätten in Lommersdorf und Mühlheim im Gegensatz zu den anderen Einrichtungen in der Gemeinde eingruppig sind, wird es eine dieser beiden Kindergärten treffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mühlheim eng am Einzugsbereich vom Blankenheim liegt und hier sogar zwei Kindertagesstätten Kapazitäten aufweisen, zumal der Katholische Kindergarten Hülchrath im Zuge der Erweitungsmaßnahmen am Seniorenheim komplett neu gebaut wird und dann drei Gruppen vorhalten kann. Es ist also davon auszugehen, dass die Kindertragesstätte Lommersdorf auch in den nächsten Jahren grundsätzlich weiter geführt werden kann. Für das kommende Jahr wurde für Lommersdorf der Betrieb einer 1 ½ fachen Gruppe des Gruppentyps I akzeptiert. Das bedeutet, dass in Lommersdorf eine Betreuung auch für Kinder unter drei Jahren angeboten wird, und zwar für insgesamt 8 Kinder. Es wurde aber auch betont, dass dies eine Ausnahmeregelung sei, die den Kreis viel Geld kosten werde. Ob im nächsten Jahr ein solches Konstrukt noch einmal akzeptiert wird, ist fraglich. Letztlich kann das Überleben der Einrichtung nur durch weitere Anmeldungen gewährleistet werden. Der Kindergarten in Lommersdorf kommt beiden Dörfern zu Gute und bietet auch für Freilingen infrastrukturelle Vorteile. Dies sollte allen jungen Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder bewusst sein. Denn ist eine Einrichtung erst einmal geschlossen, wird sie selbst bei späterem Bedarf nicht wieder aufgemacht werden. Folge wäre letztlich eine zentralisierte Kinderbetreuung mit weiteren Anfahrten für die Kinder.
Dass in unserer direkten Nachbarschaft auch noch das Angebot für die Betreuung der Kindergartenkinder wegfällt, nachdem schon die Schule geschlossen wurde, kann doch keiner letztlich wollen !
"I'm singing in the rain..." - dem Dauerregen getrotzt hat man in Freilingen in diesem Jahr auf der traditionellen Mai-Kirmes. Mit Feierlaune, Einfallsreichtum, Gemeinschaftssinn, Singen und Tanzen wurde beim Dorffest auch diesmal wieder an drei Tagen ausgiebig zusammen gefeiert, trotz der bescheidenen Wetterverhältnisse. Der Junggesellenverein erlebte dabei eine geglückte "Wiedergeburt". Hier ein reich bebilderter Rückblick auf eine trotz allem wieder wunderbare Veranstaltung.
"Viel gelacht" - Nach fünfjähriger Pause konnte man am Wochenende vor Ostern im Saal von Meiershof noch einmal so richtig die Lachmuskeln trainieren. Denn bei der dreifachen Aufführung des Dreiakters "Opa, es reicht!" von Bernd Gombold, der von der neu formierten Theatergruppe Freilingen vor einem überaus gelungenen aufwendigen Bühnenbild geboten wurde, gab es reichlich zu lachen. Herzlichen Dank an alle Akteure und Beteiligten für die arbeitsreichen Probe- und Vorbereitungswochen und diese gelungene Unterhaltung!
"Oben unten"... oben auf der Bühne wie unten im Saal hieß es den ganzen Abend "Danze" bei der Freilinger Karnevalsparty am Freitag, 9. Februar, bei der auch wieder ein ansehnliches "Bühnenprogramm" geboten wurde. Vor allem der Auftritt des Dahlemer Dreigestirns, das von einem echten "Ex-Freilinger" angeführt wurde, sorgte für ausgelassene Stimmung in den Räumlichkeiten von Meiershof. Und natürlich durfte auch das örtliche "Landrats-Männerballett" nicht fehlen. Eine tolle Veranstaltung. Hier ein bebilderter Rückblick!
"Nicht nur Geschenke"...gab es bei der inzwischen 14. Auflage der Adventsveranstaltung des Vereinskartells Freilingen am und im Bürgerhaus. Auch der Adventszauber 2023 hatte am Samstag, 16. Dezember neben der großen Verlosung wieder einiges für Groß und Klein zu bieten: ein reichhaltiges Kuchenbuffet, kreatives Basteln für Kinder, musikalische Unterhaltung vom Musikverein und jede Menge gemütliches Zusammensein drinnen wie draußen in weihnachtlicher Atmosphäre. Ein herzliches Dankschön an alle Helferinnen und Helfer!