Bürgerbegehren vom Gemeinderat im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung gestoppt
In seiner Sitzung am Donnerstag, 16. März erklärte der Gemeinderat bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens einstimmig als unzulässig. Damit würde eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung des angestrebten Bürgerentscheides fehlen und das weitere Verfahren gestoppt. Grund sind verschiedene Mängel, die eine Fachkanzlei bei der Prüfung des Bürgerbegehrens festgestellt hat. Gegen diesen Ratsbeschluss will die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht vorgehen.