"Kein Erfolg..." - hatte das Vorhaben der Freilinger Bürgerinitiative gegen das geplante Ferienhausprojekt Freilinger See, mit einer gerichtlichen Klage einen Beschluss des Gemeinderates zu kippen, der das Bürgerbegehren Mitte März für unzulässig erklärt hatte. In einem Termin vor dem Verwaltungsgericht Aachen am Montag, 14. August zogen die Vertreter der Bürgerinitiative ihre Klage mit Blick auf die Ausführungen des vorsitzenden Richters Dr. Frank Schafranek zurück. Damit steht zum jetzigen Zeitpunkt dem umstrittenen Verkauf der Waldfläche an die Firma Neugrad nichts mehr im Wege.
Bereits kurz nach der öffentlichen Vorstellung der Pläne der Fa. Neugrad Immobilien GmbH Anfang September 2022, oberhalb des Freilinger See eine Ferienhausanlage mit sog. Tiny-Häusern zu realisieren (s. Bericht), hatte sich in Freilingen Protest gegen dieses Vorhaben und einen Verkauf der Waldfläche für den Bau eines zusätzlichen touristischen Projektes geregt.
Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die Mitte November ein entsprechendes Bürgerbegehren gegen die gemeindlichen Veräußerungspläne auf den Weg brachte und über 1500 Unterschriften gegen den beabsichtigten Verkauf und ein weiteres touristisches Angebot am Freilinger See sammelte (s. Bericht). Ziel war es, mit einem Bürgerentscheid den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates (s. Bericht) zum Verkauf der Waldfläche zu kippen.
In seiner Sitzung Mitte März erklärte der Gemeinderat bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens dieses als unzulässig. Grund für diese Entscheidung waren verschiedene Mängel, die eine Fachkanzlei bei der Prüfung des Bürgerbegehrens festgestellt hatte (s. Bericht).
Damit fehlte eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung des angestrebten Bürgerentscheides und das weitere Verfahren war gestoppt.
Gegen diesen Ratsbeschluss mit der Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens hatte die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht Aachen Klage erhoben.
Am Montag, 14. August kam es nun zur Gerichtsverhandlung in Aachen, an der neben den Vertretern der Prozessparteien auch einige interessierte Freilinger Bürger teilnahmen.
Der vorsitzende Richter, Dr. Frank Schafranek, führte zunächst in einem längeren Vortrag aus, welche Mängel das Bürgerbegehren seiner Auffassung nach aufweist.
Er folgte in seiner Argumentation im wesentlichen dem Vortrag der Gemeinde und damit den Ausführungen der Kölner Fachkanzlei. Wichtige Formulierungen in der Begründung der Fragestellung im Bürgerbegehren seien unzulässig, da sie wertend und unbestimmt seien. Ob der Verkehr unzumutbar sei, die Belastungsgrenze des Sees erreicht und der Wald nach Umsetzung des Projektes kein Wasserspeicher mehr sei, sei subjektiv. Dies würde jeder anders empfinden und von daher sei eine solche unbestimmte Behauptung unzulässig.
Dabei ließ er durchblicken, dass im Falle einer Entscheidung über die Klage diese abgelehnt würde. Ein solches Urteil hätte in jedem Fall zu noch höheren Kosten geführt. Zur Minimierung der Kosten wurde die Klage schließlich von der Bürgerinitiative zurückgezogen.
Das gerichtliche Verfahren wurde damit beendet, wobei jede Partei auf richterlichen Vorschlag die eigenen Anwaltskosten und die Bürgerinitiative darüber hinaus die Gerichtskosten trägt.
Die Bürgermeisterin zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und will mit ihrer Verwaltung den Ratsbeschluss hinsichtlich des Verkaufs des Grundstücks zur Verwirklichung des Projekts nun umsetzen.
Sie verwies in einer Stellungnahme darauf, dass das Konzept der Fa. Neugrad eben nicht, wie von der Bürgerinitiative vorgetragen, zu einer großflächigen Versiegelung der Waldfläche führen würde. Der Bebauungsplan ließe zwar grundsätzlich den Bau von bis zu 200 Häuser zu, gerade das würde das Projekt aber nicht vorsehen.
"Ich finde das Konzept von Neugrad sehr passend für den sanften Tourismus in der Eifel, der eben unterschiedliche Interessen berücksichtigt, zu einer nachhaltigen Gemeinde passt, Entwicklungen auch vorantreibt und Einnahmequelle zugleich bedeutet", führte sie weiter aus. Die Fa. Neugrad sei bereits informiert worden, so dass die weitere Vorgehensweise nun abgestimmt werde.
Hinsichtlich eines Bürgerbegehrens als solchem führte sie an, dass den Entscheidungen des Rates komplexe Sachverhalte zugrunde lägen.
"Es gehören sehr viele Aspekte zu einer Entscheidung, die Ratsmitglieder zu treffen haben. Dazu gehört der Blick über die gesamte Gemeinde, finanzielle und rechtliche Aspekte, Interessen der Bevölkerung und vieles mehr. Gerichte setzen hohe Hürden, da Bürgerentscheide einen Ratsbeschluss ersetzen. Oft kennen die Menschen, die abstimmen, eben nicht alle Details, die für eine Entscheidung wichtig sind. Manche informieren sich mehr, manche weniger, aber alle sind gleich stimmberechtigt. Und Begründungen wertfrei zu formulieren, ist sehr schwierig. Das wiederum aber ist notwendig, damit jeder "objektiv" entscheiden kann".
So hat es dann letztlich wohl auch der vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht gesehen.
Enttäuscht von dieser Entscheidung zeigten sich dagegen die Vertreter der Bürgerinitiative.
Dirk Schumacher erklärte, er hätte die Frage, ob eine zusätzliche Ferienhausanlage im Freilinger Wald realisiert werden soll, gerne von allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Blankenheim geklärt gesehen.
"Dass es jetzt nicht zum Bürgerentscheid kommt und die Bürgerinnen und Bürger bei einem so einschneidenden Projekt nicht gefragt werden, ist sehr traurig. Die gesetzlich vorgesehenen Instrumente des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides haben dadurch einen Dämpfer erfahren", führte er aus.
Das führe zu einem Haufen Frust, nicht nur bei den Vertretern der Bürgerinitiative, sondern auch bei vielen Unterstützern aus der Bürgerschaft.