Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung mit weiteren Erleichterungen ab 15. Juli
Ab Mittwoch, 15. Juli 2020 treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen vor allem private Feriern und Feste mit herausragendem Anlass (z.B. Hochzeit, Geburtstag), die mit bis zu 150 Teilnehmern zulässig sind, wenn eine einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Erleichterungen gelten zudem für den Sport, da nun Kontaktsport bis zu 30 Personen im Freien und in Räumlichkeiten ohne Abstand betrieben werden kann. Hier eine Übersicht!