Wichtig: Rückkauf der Rest- bzw. Biomülltonnen durch die Gemeinde nur noch bis 31. August
In den vergangenen Wochen sind den Grundstückseigentümern in der Gemeinde Blankenheim mit einem erläuternden Anschreiben vorbereitete Kaufverträge übermittelt worden, mit denen die Gemeinde das Angebot übermittelt hat, die im Eigentum der Grundstückbesitzer befindlichen Rest- und Biomülltonnen zurückzukaufen. Der Kaufvertrag muss bis zum 31. August 2016 zurückgesendet werden. Anderenfalls verbleiben nach Fristablauf die Tonnen zwar im privaten Eigentum, können dann aber dennoch nicht mehr für den Abtransport des Hausmülls verwendet werden!