Elternbefragung ergab Zustimmung für Schulneugründung
Übersicht Gesamtschule
Mitte Dezember 2011 hatte der Rat der Gemeinde Blankenheim einstimmig beschlossen, nach dem Scheitern der Gemeinschaftsschule nun zusammen mit der Gemeinde Nettersheim die Gründung einer Gesamtschule mit Standorten in Blankenheim und Nettersheim anzugehen, die dann im Schuljahr 2013/2014 an den Start gehen soll.
Diese Schulentwicklungsplanung nimmt nun endlich konkrete Gestalt an.
Für die Schulneugründung sind 100 Anmeldungen erforderlich, wobei für diese Mindestgrenze nur Anmeldungen aus den Trägerkommunen oder den Gemeinden gezählt werden können, mit denen entsprechende Abkommen geschlossen worden sind. Eine solche Beschulungsvereinbarung wurde vor einigen Wochen mit der Gemeinde Dahlem getroffen, so dass nun auch die Kinder der Gemeinde Dahlem für die Neugründung dazugezählt werden können.
Das führte dann letztlich dazu, dass jetzt nicht nur an den Grundschulen der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim, sondern auch an der Grundschule in Dahlem die im Schulneugründungsverfahren formell erforderliche Elternbefragung durchgeführt werden konnte.
Dazu waren an sämtlichen Grundschulen der drei Kommunen Fragebögen verteilt worden, in denen sich die Eltern der zweiten und dritten Klassen dazu äußern durften, ob sie eine Anmeldung an der geplanten Schule vornehmen würden oder nicht.
Das Ergebnis dieser Elternbefragung liegt nun vor und dürfte alle Verantwortlichen freuen, denn die Mehrheit der Eltern, rund 60 %, die einen Fragebogen ausgefüllt hatten, sprach sich für die Errichtung einer Gesamtschule aus.
Dabei lag die Rücklaufquote in Blankenheim bei 78 %, in Nettersheim bei 93 % und in Dahlem bei 62 %. Insgesamt sprachen sich 66 Eltern dafür aus, ihr Kind ganz bestimmt an der neuen Schule anzumelden. 117 kreuzten eher ja und 74 eher nein an.
Nur 17 Eltern schlossen eine Anmeldung an der Gesamtschule in jedem Fall aus. Zehn Eltern wollten sich lieber enthalten.
In diesen Tagen startet dann als nächstes auch das Anhörverfahren der Nachbarkommunen, in denen die benachbarten Schulträger ihre Einwände gegen die Schulneugründung vortragen können.
Dieses Verfahren soll bis Mitte Juli abgeschlossen sein, so dass im Sommer klar sein sollte, ob die weiteren Schritte für die Gründung der geplanten Gesamtschule diesmal ohne juristische Querschläger eingeleitet werden können.
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