Informationsschreiben der Gemeinde Blankenheim zur Fristenänderung bei der Dichtheitsprüfung
Nachdem der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 30. Juni 2011 ( näheres dazu auch unter der Rubrik Ratsecho ) das Konzept zur Dichtheitsprüfung der privaten Abwasseranlagen nach § 61 a LWG beschlossen hat, möchte die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde über die veränderten Fristen informieren.
Die diesbezüglichen Änderungen können unter der Rubrik Aushang Gemeinde ausführlich nachgelesen werden.