Was bringt uns das neue Jahr 2024 ? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man dagegen, um die Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim zu berechnen, die ab dem 1. Januar 2024 dem Bürger, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier eine Übersicht zur allgemeinen Information, was im nächsten Jahr teuer, aber auch günstiger wird!
Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.
Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.
Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können. Andererseits muss die Gebühr angehoben werden, wenn die Einnahmen nicht kostendeckend waren. Oftmals bleiben die Gebühren aber auch unverändert.
So ist es dann auch in diesem Jahr in der Gemeinde Blankenheim, für die der Rat in seiner letzten Sitzung am 14. Dezember die entsprechenden Gebührensenkungen, aber auch Erhöhungen beschlossen hat.
Wie sieht es nun mit den verschiedenen Bereichen aus?
Wasser
Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss ebenfalls die zu erhebenden Gebühren überprüfen.
Die Gebührenbedarfsberechnung hat ergeben, das für das Wirtschaftsjahr 2024 die Gebühren für die Standrohrausleihungen, und zwar die Mindestgebühr mit 15,00 €, die Tagesgebühr mit 0,50 € und die Aufstell- und Abbaugebühr mit 45,00 € sowie die zählergrößenabhängigen Grundgebühren (Q3 = 4 cbm/h mit 9,00 €, Q3 = 10 cbm/h mit 22,50 €, Q3 = 16 cbm/h mit 36,00 €, Q3 = 25cbm/h mit 56,20 €, Q3 = 63 cbm/h mit 141,70 € und Q3 = 100 cbm/h mit 224,90 €) unverändert bleiben
Die Verbrauchsgebühr beträgt weiterhin 1,12 € je cbm (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).
Abwasser
Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.
Nach der Gebührenkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser einschl. Grund-, Drainage- und Kühlwasser) für das Wirtschaftsjahr 2024 wird die Gebühr für Schmutzwasser von 3,90 €/cbm auf 4,30 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr von 0,62 €/m² auf 0,67 €/m² erhöht
Auch die Gebühr für Grund-, Drainage- und Kühlwasser steigt entsprechend von 0,86 €/cbm auf 0,92 €/cbm, für die je cbm abgefahrene Menge aus Kleinkläranlagen mit 105,60 € und die Gebühr für die je cbm ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben mit 20,00 € bleiben unverändert.
Die Gebühr für die je cbm abgefahrene Menge aus Kleinkläranlagen erhöht sich von 105,60 € auf 134,10 € und ausgepumpte/abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben von 20,00 € auf 21,40 €.
Abfall
Bei den Abfallgebühren gibt es erfreulicherweise eine Kostenreduzierung.
Die Kalkulation hat ergeben, dass der Grundpreis je Haushalt/andere Nutzung 2024 von 42,00 € zum 01.01.2024 auf 37,00 € gesenkt wird ist.
Die übrigen Gebühren bleiben unverändert:
Die Entsorgungstermine können wie immer dem Abfallkalender entnommen werden, der unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden kann. : Abfuhrkalender 2024.
Friedhofswesen
Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2023 unverändert bestehen bleiben.
Winterdienst/Straßenreinigung
Von 2007 bis 2016 betrug der Gebührensatz 1,10 € je laufenden Meter anrechenbare Grundstücksfront. Er konnte im Jahr 2017 auf 0,90 € gesenkt und bis einschließlich 2023 gehalten werden. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 ergibt nun die Notwendigkeit der Erhöhung dieses Gebührensatzes.
Ursächlich hierfür sind insbesondere notwendige Erhöhungen der Unternehmerleistungen sowie allgemeine Kostensteigerungen, beispielsweise beim Kraftstoff.
Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz von 0,90 €/lfdm der anrechenbaren Frontlänge des Grundstücks wird auf 1,20 €/lfdm erhöht.
Steuern
Grund- und Gewerbesteuer
Hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern gibt keine Änderung:
Es gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 450 v.H.
Hundesteuer
Die Hundesteuer bleibt unverändert. Es gelten weiterhin folgende Sätze:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird 60,00
- zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 1.080,00 € je Hund.