"Parken am Freilinger See"...ist auf der Westseite des Sees zwar unverändert auf drei Parkplätzen möglich, aber nur noch zwei der drei Flächen werden von der Gemeinde Blankenheim betrieben. Der dritte Parkplatz auf der Seite des Campingplatzes wird vom Eigentümer selbst "vermarktet". Das hat u.a. Auswirkungen, wenn auf dieser nunmehr privaten Parkfläche Parkverstöße geahndet werden. Hier die Hintergründe!
Wenn es bei gutem Wetter an den See lockt, sind neben den Liegeplätzen vor allem auch die Parkplätze begehrt.
Hierfür stellt die Gemeinde entsprechend Parkflächen in direkter Nähe zum See zur Verfügung.
Diese Parkflächen sind gebührenpflichtig.
Verwarnungen und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Parkordnung, weil entweder kein Parkticket erworben wurde oder es bereits abgelaufen ist, sorgen immer wieder für Unmut. Manche ärgern sich auch darüber, dass die Parkplätze am See überhaupt kostenpflichtig sind.
Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Nutzung des Sees und der gesamten Infrastruktur ansonsten kostenfrei ist.
Ein solcher kostenfreie Zugang ist keine Selbstverständlichkeit, denn auch eine solche Anlage muss erhalten werden. Die Einnahmen durch die Parkgebühren fließen mittelbar auch wieder in die Unterhaltung zurück.
Das gilt übrigens für alle gemeindlichen Parkplätze: Mit Hilfe der so eingenommenen Parkgebühren kann die Gemeinde Projekte wie den Bau von Spielplätzen, Kindertagesstätten oder Schulen voranbringen. Auf diese Weise kommen die Parkgebühren allen zugute.
Auf der Westseite des Freilinger Sees, wo sich die meiste Infrastruktur befindet, u.a. der Kinderspielplatz und die Seebar, umfasste das gemeindliche Parkplatzangebot bisher drei Flächen.
Der Parkplatz auf der Campingplatzseite, der bisher von der Gemeinde gepachtet war, wird nach der Kündigung des Pachtvertrages vom Eigentümer jetzt selbst betrieben.
Das bedeutet, dass diese Parkfläche nicht mehr von der Gemeinde betreut wird, auch wenn sie natürlich weiterhin genutzt werden kann. Einnahmen fließen allerdings ausschließlich in die Kasse des privaten Betreibers.
Auch werden die Verstöße gegen die Parkordnung nicht mehr von der Gemeinde überwacht, sodass Beschwerden über geahndete Verstöße auch nicht mehr an die Gemeinde zu richten sind.
Die Gemeinde bittet, dies zu beachten.
Kommentare (21)
Vielen Dank an @wif!
Nach einer langen Autofahrt war hier beim zufällig vorbei kommen doch die Idee einen Spaziergang am/um den See zu machen.
Also: parken auf dem Parkplatz, Parkschein ziehen: naja Automat außer Betrieb (Zu dieser Uhrzeit ist niemand vor Ort um sich zu informieren, was Ich auch total einsehe.) da denkt man sich: ok das werden die Betreiber des Parkplatzes schon wissen, außerdem ist es nun so spät, da werde ich jetzt auch niemanden informieren. Schönen Spaziergang gehabt, zurück ins Auto und weiter geht's...
Jetzt die Böse Überraschung: 44,76€ "erhöhtes Nutzungsentgelt + Gebühren Kraftfahrtbundesamt"
Meine Schwiegereltern (beide knapp 80 Jahre alt) waren am Freilinger See, unter Anderem um
sich den Campingplatz anzuschauen, der als Dauerstellplatz interessant war.
Aufenthalt 16.07.2023 / 11.55 - 12.30 Uhr ergo: 35 Minuten
Es wurde 1 € in den Parkscheinautomat geworfen.
Heute kam eine Zahlungsaufforderung von Avantpark in Höhe von 44,76 € ins Haus geflattert.
Ein Anruf hat ergeben, dass der für den genutzten Parkplatz "zuständige" Parkscheinautomat sich
in ca. 100 m Entfernung befindet. Kann mit bitte mal jemand sagen, wie das für ältere Herrschaften
erkennbar sein soll ????
Ebenso hat man mir bei dem Telefonat berichtet, dass der Betreiber des Campingplatzes der "Verantwortliche" für diese Situation ist. Echt schade ... aber auf diesen Campingplatz möchte ich dann gerne Verzichten. Das ist einfach nur Abzocke. Ich hätte nichts gesagt, wenn es eine 10€ Strafe gegeben hätte... auch wenn ich es nicht ok finde. Man muss doch eine Beschilderung anbringen, die für jeden erkennbar macht, wo die Scheine gezogen werden müssen. ... ***unfassbar***
Woher weiß oder wie erkennt der Parkende, welchem der beiden Betreiber Gebühren zu entrichten sind, wenn 2 unterschiedliche Park-Dienstleister nebeneinander auf der Parkfläche auf die Notwendigkeit der Bezahlung und die Vorgehensweise hinweisen.
Nur bei einem der beiden dort genannten Dienstleister hat es technisch funktioniert, den notwendigen QR-Code zu scannen, die entsprechende App zu laden, sich samt Autokennzeichen zu registrieren, die Parkfläche digital auszuwählen und eine Zahlung vorzunehmen. Diese App (Easy Park) hat den Vorgang transparent dokumentiert, der Parkende hat keinen Anlass, an der Richtigkeit des Handelns zu zweifeln. Im Gegenteil, da nur die App dieses Anbieters funktionierte wähnte man sich im guten Glauben, sich korrekt verhalten zu haben und der Gemeinde/dem Ort Freilingen bzw. dem Betreiber die zustehenden Gebühren zu entrichten.
Der zweiten Dienstleister (Avant Park) berechnet inzwischen mittlerweile ein erhöhtes Parkentgelt (dafür, dass deren QR Code nicht funktionierte).
Wir haben Widerspruch eingelegt. Werden aber von Avant-Park auf den Betreiber der Parkfläche verwiesen (der uns weder genannt wird, noch ist es irgendwo erkennbar).
Vollgemerkt: Es ist völlig in Ordnung Parkgebühren zu verlangen, den See dürfen wir alle kostenfrei nutzen, der Platz ist sauber und die DLRG passt auf. Dafür vielen Dank an die Gemeinde Freilingen!
Unserer Erinnerung funktioniert es nicht mehr, seit der Campingplatz-Betreiber die Gebühren selber kassieren möchte. Angesichts der oben geschilderten Situation könnte man fast Absicht, Methode und Gebührenschneiderei dahinter vermuten.
Thomas.Blaschke@avantpark.de