Reichlich Diskussionsstoff...liefern zur Zeit die Pläne der Gemeinde Blankenheim, Grundstücke oberhalb des Freilinger Sees an die Fa. Neugrad zu veräußern, damit diese dort eine Ferienhausanlage realisieren kann. Nach einer kurzfristig angesetzten Anliegerversammlung am 13. September im Bürgerhaus in Freilingen hatte sich eine Bürgerinitiative gebildet, die nun versucht, mittels eines Bürgerbegehrens die Planungen zu stoppen.
Was wird aus den Plänen der Fa. Neugrad?
Wenn es nach dem Willen einer Bürgerinitiative geht, soll am Freilinger See überhaupt keine weitere Ferienhausanlage entstehen.
Bereits am 4. Oktober hatten Vertreter der Initiative, die sich nach der Anliegerversammlung Mitte September in Freilingen gegründet hatte (s. Bericht) im Rathaus in Blankenheim einen formellen Antrag für die Durchführung eines Bürgerbegehrens eingereicht, der von den drei offiziellen Vertretern Frank Hellenthal, Patrick Koethe und Dirk Schumacher unterzeichnet war.
Am Ende dieses Verfahrens soll ein Bürgerentscheid stehen, mit dem die Bürgerinnen und Bürger der gesamten Gemeinde über die Feriendorf-Pläne abstimmen.
Für das vorgeschaltete Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung stehende Fragestellung nebst Begründung vorgelegt werden. Erforderlich ist weiterhin eine Kostenschätzung für die Durchführung des Verfahrens. In einem weiteren Schritt müsste der Gemeinderat dann über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.
Nach einem erforderlichen positiven Beschluss des Rates müssten die für die Durchführung des Bürgerentscheides notwendigen Unterschriften gesammelt werden (10 % der bei einer Kommunalwahl wahlberechtigten Bürger).
Für unsere Gemeinde bedeutet dies folgendes: in der Gemeinde Blankenheim sind ca. 7200 Bürger im Rahmen einer Kommunalwahl (ab 16 Jahren) wahlberechtigt. Zunächst müssten also erst einmal mindestens 720 gültige Unterschriften gesammelt werden, damit es zu einem Bürgerentscheid kommen kann. Dabei müssten dann eine Mehrheit von mindestens 1440 Stimmen die Auffassung der Bürgerinitiative teilen.
In Freilingen wurde am Wochenende bereits ein Flyer verteilt, in dem auf das Thema bzw. die Situation und das geplante Bürgerbegehren hingewiesen wurde.
Allerdings ist seitens der Verwaltung die Fragestellung im Rahmen des Antrages jetzt in einem offiziellen Schreiben beanstandet worden.
Nach den Vorstellungen der Initiative sollen die Bürger über folgende Frage abstimmen:" Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alle Planungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Feriendorfs (Beschlussvorlage der Gemeinde Nr. 519/2022; Bebauungsplan Nr. 7D) in Freilingen einstellt?" (zu den Plänen der Fa. Neugrad, s. Bericht).
Diese Fragestellung und der Terminus "alle Planungen der Gemeinde einzustellen" sei zu unbestimmt, da einerseits Bezug zum Beschluss des Gemeinderates vom 15. September 2022, andererseits zum Bebauungsplan der Gemeinde Nr. 7D genommen würde. Daher wurde angeregt, das Begehren noch einmal zu konkretisieren. Dazu bot die Verwaltung weitere unterstützende Beratung an, die sich allerdings auf Verfahrensfrage beschränke und keine Rechtsberatung leisten könne.
Letztlich entscheidet der Gemeinderat formell über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, wofür dann u.U. eine Sondersitzung notwendig werden könnte.
Bei der nächsten Ratssitzung am kommenden Donnerstag, 20. Oktober, wird das Thema jedenfalls nicht auf der Tagesordnung stehen. Auf dieser Sitzung sollte eigentlich abschließend über den notariellen Kaufvertrag durch die Ratsmitglieder entschieden werden. Dies ist jetzt auch erst einmal verschoben worden.
Beraten werden soll unter dem TOP 7 im öffentlichen Teil auf Antrag der UWV-Fraktion aber ein anderes Problem in Freilingen: die Verkehrssituation. Beantragt wird, dass die Erstellung eines Verkehrskonzeptes bzw. Verkehrsleitsystems für den Ort Freilingen auf den Weg gebracht wird.
Dass dies nach den Erfahrungen dieses Sommers dringend notwendig ist, dürfte zumindest unstreitig sein.