Was bringt uns das neue Jahr 2022? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man dagegen, um die Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim zu berechnen, die ab dem 1. Januar 2022 dem Bürger, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier eine Übersicht zur allgemeinen Information!

Gebühren

Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.

Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.

Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können. Andererseits muss die Gebühr angehoben werden, wenn die Einnahmen nicht kostendeckend waren.

Wie sieht es nun mit den verschiedenen Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aus?

Wasser

Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss ebenfalls die zu erhebenden Gebühren überprüfen.

Die Gebührenbedarfsberechnung hat ergeben, das für das Wirtschaftsjahr 2022 die Gebühren für die Standrohrausleihungen, und zwar die Mindestgebühr mit 15,00 €, die Tagesgebühr mit 0,50 € und die Aufstell- und Abbaugebühr mit 45,00 € sowie die zählergrößenabhängigen Grundgebühren (Q3 = 4 cbm/h mit 9,00 €, Q3 = 10 cbm/h mit 22,50 €, Q3 = 16 cbm/h mit 36,00 €, Q3 = 25cbm/h mit 56,20 €, Q3 = 63 cbm/h mit 141,70 € und Q3 = 100 cbm/h mit 224,90 €) unverändert bleiben

Die Kalkulation der Verbrauchsgebühr hat dagegen eine Senkung der Verbrauchsgebühr ergeben, und zwar von 1,18 € auf 1,12 € je cbm (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).

 

Abwasser

Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.

Nach der Gebührenkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser einschl. Grund-, Drainage- und Kühlwasser) für das Wirtschaftsjahr 2022 bleibt die Gebühr für Schmutzwasser von 3,90 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr von 0,62 €/m² unverändert.

Auch die Gebühr für Grund-, Drainage- und Kühlwasser von 0,86 €/cbm bleibt unverändert.

Die Gebühr für die je cbm abgefahrene Menge aus Kleinkläranlagen muss von 98,00 € auf 105,60 € erhöht werden.

Die Gebühr für die je cbm ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben sinkt dagegen von 21,00 € auf 20,00 €.

 

Abfall

Nach einer europaweiten Ausschreibung für die Abfuhr von Rest- und Biomüll hat in der Gemeinde Blankenheim das Entsorgungsunternehmen RMG aus Eltville im Rheingau den Zuschlag bis 2027 erhalten. Damit wird es bei uns zwei Entsorgungsunternehmen geben. Neben RMG wird der bisherige Anbieter Schönmackers weiterhin den Sperrmüll und das Altpapier einsammeln. 

Die Müllabfuhrgebühren in der Gemeinde Blankenheim steigen zum Jahreswechsel um durchschnittlich 20,4 Prozent, um die von den Entsorgern in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von rund 760 400 Euro für die Abfallbeseitigung abzudecken. So fallen erstmals „Entschädigungsleistungen Altpapier“ an, weil sich das Sortiersystem geändert hat. 35 000 Euro veranschlagt die Gemeinde zudem für die Vorhaltung der kostenlosen Grüngutsammelstelle in Freilingen. Für die Leerung der Straßenpapierkörbe und vor allem den „Wilden Müll“ sind jährlich rund 25 000 Euro fällig.

So wird dann z.B. eine 120-Liter-Restmülltonne statt bisher 126 € ab dem 1.1.2022 156 € kosten – 1,30 € pro Liter statt 1,05 €. Zudem erhöht sich der Grundpreis pro Haushalt von 32 auf 34 €.

Im Einzelnen kommt es zu folgenden Gebührenerhöhungen:

Die Entsorgungstermine können wie immer dem Abfallkalender entnommen werden, der unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden kann. : Abfuhrkalender 2022.

 

 

Friedhofswesen

Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2022 unverändert bestehen bleiben.

In den letzten Jahren zeigt sich vermehrt der Wandel von Erd- zu Urnenbestattungen. Das Verhältnis Urne /Erdbestattung ist mittlerweile ungefähr 70% / 30% und der Trend wird sich voraussichtlich weiter verstärken. Insbesondere die günstigeren Urnenbaumgräber werden vermehrt nachgefragt. Dies schlägt sich letztlich auch in den Gebühreneinnahmen nieder, d.h. trotz steigender Anzahl an Sterbefällen ist die Gebühreneinnahme nahezu gleichgeblieben.

Für das Jahr 2022 sind weitere Wegeinstandsetzungen auf gemeindlichen Friedhöfen geplant. 

 

Winterdienst/Straßenreinigung

Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz beträgt 0,90 €/lfdm der anrechenbaren Frontlänge des Grundstücks, an dem die Winterräumung erfolgt.

Für das Kalkulationsjahr 2022 kann der Gebührensatz unverändert bestehen bleiben.

 

Steuern

Grund- und Gewerbesteuer

Hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern gibt keine Änderung:

Es gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) gilt ein Hebesatz von 650 v.H.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 450 v.H.

 

Hundesteuer

Die Hundesteuer bleibt unverändert. Es gelten weiterhin folgende Sätze:

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

- nur ein Hund gehalten wird 60,00

- zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund

- drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund

- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €

- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 1.080,00 € je Hund.

Freilinger Infobox

  • So, 08.12.: Glühweinstand Vereinskartell Freilingen, "Glühweinschleife Freilinger See", 12.00 bis 17.00 Uhr 
  • Sa 14.12.: Adventszauber, Bürgerhaus, ab 15.00 Uhr 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

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