"Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Schritte" - die Corona-Krise und damit Angst und Unsicherheit beherrschen zur Zeit unseren Alltag. Von Tag zu Tag müssen neue, verantwortungsbewusste Entscheidungen getroffen werden, die der aktuellen Sachlage angemessen sind. Viele Veranstalter und Vereine, aber auch Privatleute stehen vor der Herausforderung, eine Einschätzung vornehmen zu müssen, ob eine Veranstaltung, ein Treffen oder eine Feier noch durchgeführt werden kann (landesweit sind ohnehin schon Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern untersagt). Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen hat nun eine Checkliste herausgegeben, anhand derer die örtlichen Ordnungsbehörden nach objektiven Kriterien entscheiden  sollen, ob eine kleinere Veranstaltung abgesagt werden muss oder noch zulässig ist. Bürgermeister Rolf Hartmann wendet sich mit folgendem Appell an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blankenheim!

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

eines vorweg: Die Situation ist ernst und dynamisch; d. h. die Rechtslage kann morgen schon wieder eine andere sein.

Bis auf weiteres sind landesweit alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abgesagt.

Dies bedeutet aber nicht, dass die anderen kleineren Veranstaltungen (also mit weniger als 1.000 Teilnehmern) automatisch zugelassen sind. Die Gemeinde Blankenheim als örtliche Ordnungsbehörde muss auf Vorschlag des Gesundheitsamtes im Einzelfall entscheiden. Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen hat uns vorgeschlagen, zur objektiven Bewertung der jeweiligen Veranstaltung eine Checkliste als Grundlage zu nehmen. Die Checkliste steht online unter www.kreis-euskirchen.de und auf unserer Homepage www.blankenheim.de. zum Download bereit.

Mit Hilfe der Checkliste, in der die wesentlichen Faktoren der Veranstaltung abgefragt und bepunktet werden, erhalten die Veranstalter ein Ergebnis nach Ampelfarben. Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen schlägt uns vor, bei ROT die Veranstaltung abzusagen, bei GELB die Veranstaltung unter Auflagen zu stellen.

 

Das ist zur Zeit die Rechtslage.

Ich möchte aber heute nicht nur auf die Rechtslage hinweisen, sondern an Ihre Vernunft appellieren. Es geht in dieser dramatischen Situation nicht darum, Veranstaltungen zu ermöglichen, sondern darum, die drastischen Konsequenzen der Corona-Epidemie abzumildern. Es geht darum, eine Situation zu vermeiden, wie wir sie zur Zeit über die Medien aus Italien erfahren.

So hat unsere Bundeskanzlerin gestern zu Recht an die Bevölkerung appelliert, alle nicht notwendigen Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern abzusagen.
Ich bitte Sie eindringlich, dem Appell der Bundeskanzlerin zu folgen.

Sollten Sie dennoch eine Veranstaltung unter 1.000 Teilnehmern durchführen wollen, lassen Sie bitte die Veranstaltung über die genannte Checkliste von unserer Ordnungsbehörde prüfen.
I

ch weise bereits heute darauf hin, dass eine von uns und dem Gesundheitsamt vorgenommene Risikoeinstufung einer Veranstaltung aufgrund der Dynamik immer nur vorläufig und stets widerrufbar sein wird.

Ich appelliere an Ihre Vernunft.
Ihr Bürgermeister
Rolf Hartmann

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