"Ohne die vielen Frauen und Männer, die in Deutschland ein Ehrenamt ausüben ... wäre unser Land um vieles ärmer und unser Gemeinwesen so nicht denkbar" - das wusste auch schon Helmut Kohl, längjähriger Bundeskanzler. Höchste Zeit eigentlich, dass die vielen ehrenamtlichen Helfern einmal in besonderer Weise gewürdigt werden. Dies geschieht nun auch in der Gemeinde Blankenheim durch die sog. Ehrenamtskarte, die jetzt auch bei uns eingeführt wurde. Hier eine Information darüber, was es damit auf sich hat und wer, wie, wann man eine solche Ehrenamtskarte beantragen kann.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Damit soll die Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht werden. Mit dem praktischen Nutzen der Ehrenamtskarte soll das bürgerschaftliche Engagement gewürdigt und gestärkt werden.
Vor einiger Zeit hat auch der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim beschlossen, die Ehrenamtskarte NRW in der Gemeinde Blankenheim nach den Vorgaben des Landes einzuführen. Sie will damit den Bürgerinnen und Bürgern, dies sich in der Gemeinde ehrenamtlich engagieren, für deren Einsatz danken. Seit dem 01. Januar 2020 kann nun auch in unserer Kommune die Ehrenamtskarte beantragt werden.
Damit ist die Gemeinde Blankenheim eine von mehr als 260 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich in diesem Projekt beteiligen. Vergünstigte Angebote in verschiedenen Landes- und Kommunaleinrichtungen, aber auch solche von Partnerfirmen aus Wirtschaft, Freizeit, Sport und Kultur können mit der Ehrenamtskarte wahrgenommen werden. Die Karte ist landesweit in allen Kommunen gültig, die sich am Projekt beteiligen.
„Viele unserer Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in der Gemeinde ehrenamtlich, sei es in der Freiwilligen Feuerwehr oder auch in Sport-, Musik-, Bürger- und Brauchtumsvereinen. Mit der Ehrenamtskarte wird dieses große Engagement gewürdigt und anerkannt. Sie ist ein kleiner Dank an alle Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen“, freut sich Bürgermeister Rolf Hartmann über die Einführung der Ehrenamtskarte.
Der Erhalt der Ehrenamtskarte ist allerdings an einige Voraussetzungen gebunden:
- ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ist erforderlich, wobei ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden dürfen
- eine pauschale Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit darf nicht gezahlt werden, ausgenommen ist die Erstattung von Kosten (z.B. Reisekosten, selbstbeschaffte Ausrüstung u. dgl.)
- die ehrenamtliche Tätigkeit muss z.B. in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder auch freien Vereinigungen erfolgen
- die ehrenamtliche Tätigkeit muss bei Antragsstellung bereits seit mindestens einem Jahr ausgeübt werden
- das Mindestalter beträgt 14 Jahre
Bereitschaftszeiten z.B. der freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechungszeiten der politischen Parteien oder auch Probe- bzw. Trainingszeiten der Mitglieder z.B. von Musik- oder Sportvereinen werden nicht anerkannt. Anerkannt wird aber die ehrenamtliche Tätigkeit von Probe- bzw. Trainingsleiterinnen/-leitern, wenn diese keine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.
Sowohl die Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen selber, als auch sogenannte „Fürsprecher“ können die Ehrenamtskarte beantragen.
Die Karte gilt für 3 Jahre und ist in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Nach Ablauf der drei Jahre kann sie neu beantragt werden.
Christina Gier, bei der Gemeinde Blankenheim Ansprechpartnerin für das Ehrenamt, schreibt nun viele Blankenheimer Unternehmen mit der Bitte an, beim Projekt „Ehrenamtskarte NRW“ mitzumachen und besondere Angebote oder Vergünstigungen für die Karteninhaber und -inhaberinnen zu gewähren. Dies können z.B. Einkaufsrabatte, ermäßigte Eintritte, längere Vertragslaufzeiten z.B. bei Fitnessaktivitäten u.v.m. sein.
Die Ehrenamtskarten können bei der Gemeinde Blankenheim beantragt werden. Das Antragsformular kann unter dem Link Antragsformular ausgedruckt werden. Vergünstigungen aller landesweit beteiligten Anbieter können auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de sowie über die App Ehrensache.NRW abgerufen werden.
Für Rückfragen rund um die Ehrenamtskarte steht Christina Gier unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 02449 – 87225 gerne zur Verfügung.