Was bringt 2020? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man allerdings, um feststellen zu können, wie es mit den Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim aussieht, die ab Januar 2020 dem Bürger, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier eine Übersicht zur allgemeinen Info und ein Überblick, wie sich die in der letzten Ratssitzung beschlossene Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren auf die privaten Haushalte auswirkt.
Gebühren
Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.
Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.
Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können. Andererseits muss die Gebühr angehoben werden, wenn die Einnahmen nicht kostendeckend waren.
Wie sieht es nun mit den verschiedenen Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aus:
Abfall
Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2020 erfolgt auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2016 – 2018.
Die Berechnung hat ergeben, dass die Abfallentsorgungsgebühren zum 01.01.2020 erhöht werden müssen.
Der Grund dafür liegt darin, dass der Entsorgungsdienstleister aufgrund einer im Vertrag festgelegten Wertsicherungsklausel für die eigentliche Müllabfuhr mehr Geld verlangt. Zudem hat der Kreis Euskirchen seine Deponiegebühren zum 01.01.2020 angehoben.
Die Abfallentsorgungsgebühr setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einer behälterbezogenen Entsorgungsgebühr. Hier eine Übersicht, inwieweit die Gebühren hier angehoben werden:
Daraus ergibt sich für die einzelnen Haushalte je nach Personenzahl folgende Erhöhung der jährlichen Abfallgebühen:
Die Entsorgungstermine können wie immer dem Abfallkalender entnommen werden. Der Abfuhrkalender für 2020 wird nicht in Papierform verteilt, sondern wird im letzten Amtsblatt "Meine Gemeinde" abgedruckt, und zwar im Mittelteil, so dass der Kalender herausgenommen werden kann. Der Kalender kann aber auch unter folgendem Link heruntergeladen werden: Abfuhrkalender 2020
Wasser
Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss ebenfalls die zu erhebenden Gebühren überprüfen.
Für das Wirtschaftsjahr 2020 bleiben die Gebühren für Standrohrausleihungen und die Verbrauchsgebühr unverändert. Diese betragen:
1. die Standrohrausleihungen (Mindestgebühr von 15,00 €, Tagesgebühr von 0,50 €, Aufstell- und Abbaugebühr von 45,00 € und Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm),
2. die Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Die zählergrößenabhängigen Grundgebühren müssen aufgrund der Neuregelungen der europäischen Messgeräterichtlinie teilweise angepasst werden, da vom Nenndurchfluss (Qn) auf Dauerdurchfluss (Q3) umzustellen ist. Folgende Änderungen ergeben sich dadurch:
Abwasser
Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.
Die Gebühren für Schmutzwasser von 3,90 €/cbm, für Niederschlagswasser von 0,66 €/m2 und für Grund-, Drainage- und Kühlwasser von 0,66 €/m2 bzw. 0,91 €/cbm bleiben unverändert.
Die Gebühr für die je cbm abgefahrenen Menge aus Kleinkläranlagen muss von 86,00 € auf 98,00 € erhöht werden. Auch die Gebühr für die je cbm ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben steigt, und zwar von 18,90 € auf 21,00 €.
Friedhofswesen
Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2020 grundsätzlich unverändert bestehen bleiben.
In den letzten beiden Jahren sind bereits auf verschiedenen Friedhöfen Friedhofswege geteert worden. So auch in Freilingen, wo die Seitenwege asphaltiert wurden. Auch für das kommende Jahr ist die Erneuerung von weiteren Wegen geplant, z.B. auf dem Friedhof in Reetz.
Winterdienst/Straßenreinigung
Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz beträgt 0,90 €/lfdm der anrechenbaren Frontlänge des Grundstücks, an dem die Winterräumung erfolgt.
Für das Kalkulationsjahr 2020 kann der Gebührensatz unverändert bestehen bleiben.
Steuern
Grund- und Gewerbesteuer
Hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern gibt es im wesentlichen eine Änderung: am 01.01.2018 trat die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, sog. Hebesatzsatzung in Kraft, nach der auf drei Jahre verteilt die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde angehoben werden.
Für 2020 gelten dann nach einer erneuten Anhebung der Hebesätze folgende Werte:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 650 v.H. (bisher 500 v.H.)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 650 v.H. (bisher 600 v.H.)
2. Gewerbesteuer 450 v.H. (unverändert zum Vorjahr)
Hundesteuer
Die Hundesteuer bleibt unverändert. Es gelten weiterhin folgende Sätze:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird 60,00
- zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 1.080,00 € je Hund.