Was bringt 2019? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man allerdings, um feststellen zu können, wie es mit den Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim aussieht, die ab Januar 2019 dem Bürger, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier einmal eine Übersicht zur allgemeinen Info und der neue Abfallkalender zum Herunterladen. 

 

Gebühren

Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.

Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.

Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können.

Wie sieht es nun mit den verschiedenen Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aus:

 

Abfall

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2019 erfolgte auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2015 – 2017.

Die Berechnung für das Jahr 2019 hat ergeben, dass die Abfallentsorgungsgebühren unverändert bleiben.

Die Entsorgungstermine können wie immer dem Abfallkalender entnommen werde. Der Abfuhrkalender für 2019 wird nicht in Papierform verteilt, sondern wird im letzten Amtsblatt "Meine Gemeinde" abgedruckt, und zwar im Mittelteil, so dass der Kalender herausgenommen werden kann.

Wer auf diesem Weg keinen Abfallkalender bekommen hat oder noch ein weiteres Exemplar haben möchte, kann den Kalender auch unter folgendem Link herunter laden: Abfallkalender 2019.

 

Wasser

Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss ebenfalls die zu erhebenden Gebühren überprüfen.

Die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2019 ergab, dass

1. die Standrohrausleihungen (Mindestgebühr von 15,00 €, Tagesgebühr von 0,50 €, Aufstell- und Abbaugebühr von 45,00 € und Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm),

2. die zählergrößenabhängigen Grundgebühren (mtl. 8,10 € für den Zähler QN 2,5, mtl. 19,40 € für den Zähler QN 6, mtl. 32,40 € für den Zähler QN 10, mtl. 48,60 € für den Zähler QN 15 und mtl. 129,60 € für den Zähler QN 40)
und

3. die Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

unverändert bleiben können.

 

Abwasser

Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.

Die vorgenommene Gebührenkalkulation für die Kanalbenutzung (Schmutz- und Niederschlagswasser) für das Wirtschaftsjahr 2019 hat ergeben, dass die Erhöhung einer speziellen Gebühr notwendig ist.

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) bleiben unverändert: die Schmutzwassergebühr beträgt 3,90 €/cbm,  die Niederschlagswassergebühr  0,66 €/m2. Für Grund-, Drainage- und Kühlwasser muss unverändert 0,66 €/m2 bzw. 0,91/cbm bezahlt werden. 

Auch die Entsorgungsgebühr für die Kleinkläranlagenbleibt mit 86,00 € je cbm abgefahrenen Klärschlamm unverändert

Die Gebühr für die je cbm ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben wird allerdings von 16.00 € auf 18,90 € angehoben.

 

Friedhofswesen

Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2019 grundsätzlich unverändert bestehen bleiben.

In den letzten beiden Jahren sind bereits auf verschiedenen Friedhöfen Friedhofswege geteert worden. So auch in Freilingen, wo im November die Seitenwege asphaltiert wurden. Auch für das kommende Jahr ist die Erneuerung von weiteren Wegen geplant.

 

Winterdienst/Straßenreinigung

Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz beträgt 0,90 €/lfdm. der anrechenbaren Frontlänge des Grundgrundstücks, an dem die Winterräumung erfolgt.

Für das Kalkulationsjahr 2019 kann der Gebührensatz unverändert bestehen bleiben.

 

 

Steuern

 

Grund- und Gewerbesteuer

Hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern gibt es im wesentlichen eine Änderung: ab 01.01.2018 tritt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, sog. Hebesatzsatzung in Kraft, nach der auf drei Jahre verteilt die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde angehoben werden.

Für 2019 gelten dann folgende Hebesätze:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H. (bisher 450 v.H.)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 600 v.H. (bisher 550 v.H.)

2. Gewerbesteuer 450 v.H. (unverändert zum Vorjahr)

 

2020 erfolgt dann noch einmal eine Erhöhung der Grundsteuer A, dann auf 650 v.H. und eine Anhebung der Grundsteuer B, ebenfalls auf 650 v.H.

Die Gewerbesteuer bleibt auch 2020 unverändert.

 

Hundesteuer

Die Hundesteuer bleibt unverändert. Es gelten weiterhin folgende Sätze:

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

- nur ein Hund gehalten wird 60,00

- zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund

- drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund

- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €

- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 1.080,00 € je Hund.

 

 

 

 

 

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