Was bringt das neue Jahr 2018? Um das voraussagen zu können, müsste man hellsehen können. Keine besonderen wahrsagerischen Fähigkeiten benötigt man allerdings, um feststellen zu können, wie es mit den Gebühren und Steuern in der Gemeinde Blankenheim aussieht, die ab Januar 2018 dem Bürger von der Verwaltung, z.B. für Abfallentsorgung oder Abwasser abverlangt werden. Hier einmal eine Übersicht zur allgemeinen Information hinsichtlich der wichtigsten Regelungen.
Gebühren
Die Gebühren, die eine Gemeinde erhebt, gelten nach der Gemeindeordnung NRW als vorrangige Einnahmequelle. Allerdings dürfen die Gebühren nicht wahllos festgesetzt werden, sondern müssen aufgrund des sog. Deckungsgebotes die voraussichtlichen Kosten decken.
Daher muss am Ende eines jeden Jahres eine sog. Gebührenbedarfsberechnung vorgenommen werden, nach der genau zu prüfen ist, ob und inwieweit der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Gebührensatz die tatsächlichen Kosten deckt. Dabei erfolgt die Kalkulation für das neue Jahr aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre.
Und manchmal führt dies auch zu dem Ergebnis, dass in der Vergangenheit die tatsächlichen Kosten niedriger waren als vorher für die Gebühren veranschlagt, so dass dann für das neue Gebührenjahr die Gebühren gesenkt werden können.
Wie sieht es nun mit den verschiedenen Gebühren in der Gemeinde Blankenheim aus:
Abfall
Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2018 erfolgte auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2014 – 2016.
Die Berechnung für das Jahr 2018 hat ergeben, dass die Abfallentsorgungsgebühren zum 01.01.2018 gesenkt werden können. Die Absenkung der Gebühren beträgt durchschnittlich 17,08 %.
Hier die Übersicht:
Der Abfuhrkalender für 2018 wird diesmal nicht in Papierform verteilt, sondern wurde im letzten Amtsblatt "Meine Gemeinde" abgedruckt, und zwar im Mittelteil, so dass der Kalender herausgenommen werden konnte.
Wer auf diesem Wege keinen Abfuhrplan für das kommende Jahr erhalten hat oder eine zusätzliche Übersicht benötigt, kann sich den Kalender auch unte folgendem Link ausdrucken: Abfuhrkalender Gemeinde Blankenheim 2018
Hier im übrigen noch einmal eine Übersicht über die Vorgaben für die Mülltrennung:
Eine Überblick über die Papiersammlungen bzw. die Sondermüllsammlungen kann folgender Übersicht entnommen werden:
Wasser
Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim muss ebenfalls die zu erhebenden Gebühren überprüfen.
Die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2018 ergab, dass
1. die Standrohrausleihungen (Mindestgebühr von 15,00 €, Tagesgebühr von 0,50 €, Aufstell- und Abbaugebühr von 45,00 € und Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm),
2. die zählergrößenabhängigen Grundgebühren (mtl. 8,10 € für den Zähler QN 2,5, mtl. 19,40 € für den Zähler QN 6, mtl. 32,40 € für den Zähler QN 10, mtl. 48,60 € für den Zähler QN 15 und mtl. 129,60 € für den Zähler QN 40)
und
3. die Verbrauchsgebühr von 1,18 € je cbm, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
unverändert bleiben können.
Abwasser
Auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser wurden die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser und Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben überprüft.
Die vorgenommene Gebührenkalkulation für die Kanalbenutzung (Schmutz- und Niederschlagswasser) für das Wirtschaftsjahr 2018 hat ergeben, dass eine Erhöhung der Gebühren notwendig ist.
Nach der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser) für das Wirtschaftsjahr 2018 ergibt sich eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 3,30 €/cbm auf 3,90 €/cbm und eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,54 €/m2 auf 0,66 €/m2.
- die Schmutzwassergebühr wird dabei von 3,30 €/cbm auf 3,90 €/cbm angehoben.
- die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,54 €/m2 auf 0,66 €/m2.
- auch die Entsorgungsgebühr für die Kleinkläranlagen musste von 62,00 € auf 86,00 € je m3 abgefahrenen Klärschlamm erhöht werden.
- die Gebühr für die je m3 ausgepumpte / abgefahrene Menge aus abflusslosen Gruben wird von 13,80 € auf 16.00 € angehoben.
Die gegenüber dem Jahr 2017 deutlichen Gebührenerhöhungen sind auf dem Beschluss des Gemeinderates vom 28.09.2017 zurück zu führen, wonach bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasser das Eigenkapital ab dem 01.01.2018 mit 1,5 % zu verzinsen ist. Diese Vorgehensweise soll letztlich der Haushaltskonsolidierung dienen.
Friedhofswesen
Die Gebührensätze im Friedhofswesen können für 2018 grundsätzlich unverändert bestehen bleiben.
In den letzten beiden Jahren sind bereits auf verschiedenen Friedhöfen Friedhofswege geteert worden. Auch für das kommende Jahr ist die Erneuerung von weiteren Wegen geplant, sowie die Instandsetzung von Leichenhallen bereits in Ausführung bzw. vorgesehen. Sobald alle Wege und Leichenhallen instandgesetzt sind, kann evtl. bei gleichbleibendem Gebührenaufkommen eine Senkung in Folgejahren in Betracht gezogen werden.
Winterdienst/Straßenreinigung
Der derzeitig in der Satzung festgelegte Gebührensatz beträgt 0,90 €/lfdm. der anrechenbaren Frontlänge des Grundgrundstücks, an dem die Winterräumung erfolgt.
Für das Kalkulationsjahr 2018 kann der Gebührensatz unverändert bestehen bleiben.
Steuern
Grund- und Gewerbesteuer
Hinsichtlich der von der Gemeinde Blankenheim von den Bürgern erhobenen Steuern gibt es im wesentlichen eine Änderung: ab 01.01.2018 tritt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, sog. Hebesatzsatzung in Kraft, nach der auf drei Jahre verteilt die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde angehoben werden.
Für 2018 gelten dann folgende Hebesätze:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H. (bisher 350 v.H.)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 550 v.H. (bisher 450 v.H.)
2. Gewerbesteuer 450 v.H. (bisher 426 v.H.)
Im Jahr 2019 werden dann die Grundsteuer A auf 550 v.H. und die Grundsteuer B auf 600 v.H. angehoben. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
2020 erfolgt dann noch einmal eine Erhöhung der Grundsteuer A, dann auf 650 v.H. und eine Anhebung der Grundsteuer B, ebenfalls auf 650 v.H.
Die Gewerbesteuer bleibt auch 2020 unverändert.
Hundesteuer
Die Hundesteuer bleibt unverändert. Es gelten weiterhin folgende Sätze:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
- nur ein Hund gehalten wird 60,00
- zwei Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 132,00 € je Hund
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 600,00 €
- zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 1.080,00 € je Hund.