Turnusmäßiger Wechsel der Wasserzähler im Versorgungsgebiet der Gemeinde Blankenheim
Wasserzähler, deren die Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren überschritten abgelaufen ist, werden ab der 42. Kalenderwoche ( also ab dem 18.10.2010) unter Einhaltung der Auflagen des Eichgesetzes auf Kosten des Wasserwerkes ausgewechselt.
Es handelt sich dabei also um Zähler des Baujahres 2004 mit dem Wiederbeglaubigungsjahr 2010. Sie werden von einer vom Wasserwerk beauftragten Firma sowie von Monteuren der Gemeindewerke gegen neue Zähler ausgetauscht.
Wer ab dem 18. Oktober für mehrere Wochen abwesend sein sollte, wird gebeten, beim Nachbarn einen Schlüssel zu hinterlegen oder eine gesonderte Terminabsprache zu treffen ( Tel. 02449 / 87 406 oder 87 405 ).
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 18 der Wasserversorgungssatzung dem jeweiligen Monteur Zutritt zum Wasserzähler ermöglicht werden muss, wobei jedoch auf Wunsch der Berechtigungsausweis des Wasserwerkes vorgelegt wird.
(siehe auch Rubrik Aushang Gemeinde)