In diesem Jahr wird er erstmals nicht von den Ortsvorstehern verteilt, sondern flattert mit dem nächsten Bürgerbrief der Gemeinde ins Haus: der Abfallkalender 2016 der Gemeinde Blankenheim. Daraus kann man dann die Entsorgungstermine für das kommende Jahr entnehmen.
Aufgelistet sind auf dem Kalender auch die Termine für die Sondermüllsammlungen:
Auch diesmal ist wieder eine erfreuliche Nachricht damit verbunden: die Abfallentsorgungsgebühren bleiben stabil und damit unverändert. Der Gemeinderat hat dies in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 10.12.2015 zur Kenntnis genommen.
Nach § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen aber die voraussichtlichen Kosten decken (Deckungsgebot). Das Prinzip der Kostendeckung umfasst auch das Kostenüberschreitungsverbot, wonach das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht überschreiten soll, so dass die Gebühren u.U. eben auch gesenkt werden müssen, auch wenn die Einnahmen eigentlich allgemein in der Gemeindekasse dringend benötigt würden.
Um dem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind daher jährlich wiederkehrenden Gebührenbedarfsberechnungen vorzunehmen.
Zum Ende eines Kalkulationszeitraumes wird geprüft, ob und inwieweit ein in der Satzung festgelegter Gebührensatz die ansatzfähigen Kosten deckt.
Durch Gebührenbedarfsberechnungen, auch Gebührenkalkulation genannt, sind die Abfallentsorgungsgebühren zu kalkulieren.
Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 erfolgte auf der Basis der derzeitigen Anzahl der Abfallgefäße und der durchschnittlichen Abfallmengen der Jahre 2012 – 2014.
Die Berechnung für das Jahr 2016 hat ergeben, dass die Abfallentsorgungsgebühren unverändert bleiben.
Nachstehend zur Übersicht noch einmal die Gebührensätze:
Und wer sich näher über die Gebührenkalkulation informieren möchte, kann sich die genaue Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung unter folgendem Link näher zu Gemüte führen: Berechnung der Abfallgebühren.
Wer keinen Abfallkalender erhält oder noch ein weiteres Exemplar haben möchte, kann den Kalender auch bei der Ortsvorsteherin abholen oder unter folgendem Link herunter laden: Abfallkalender 2016.