Neue Fahrbahnmarkierungen in den Kreuzungsbereichen mit Rechts-vor-Links-Regelung
Seit Samstag, 11.09.2010 kann man sie auch in Freilingen finden : die sog. Haifischzähne. Sie dienen letztlich dazu, die Rechts-vor-Links-Regelung zu veranschaulichen.
Gem. § 8 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen generell der Vorfahrt, der von rechts kommt, es sei denn, dass das Vorfahrtsrecht durch Verkehrszeichen gesondert geregelt ist, oder dass es sich bei der von rechts einmündenden oder kreuzenden Straße nur um einen Feld- oder Waldweg handelt. Auch der aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommende Fahrzeugführer sowie derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, kann die Rechts-vor-Links-Regel nicht für sich in Anspruch nehmen.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit Vertretern des zuständigen Straßenverkehrsamtes und der Polizei wurden im Juli zunächst alle in Frage kommenden Kreuzungsbereiche abgefahren und bei bestehender eindeutiger Rechts-vor-Links-Regelung farbig markiert.
In diesem Zusammenhang wurden auch zweifelhafte Vorfahrtssituationen diskutiert, da es aufgrund der besonderen Bordsteinsituation an einigen Kreuzungspunkten Unsicherheiten gegeben hatte, wer denn wann Vorfahrt habe. Dies ist insbesondere an Straßenkreuzungen, an denen ein durchgehend niedriger Bordstein die Fahrbahn durchlaufe nicht ganz zweifelsfrei ( so z.B. das OLG Koblenz v. 19.09.2005: Von einer Bordsteinabsenkung kann nur gesprochen werden, wo eine höherliegende Umgebung vorhanden ist. Ein durchgehend auf gleichem Niveau wie die daneben liegende Fahrbahn angeordneter Gehweg unterfällt dem Begriff des „abgesenkten Bordsteins“ auch bei großzügiger Auslegung nicht. Es gilt die Regel "rechts vor links" ).
Dabei wurde seitens der Polizei jedoch darauf hingewiesen, dass an den Straßenkreuzungen, an denen ein durchgehend niedriger Bordstein die Fahrbahn durchlaufe und damit eine erkennbare Trennung der Straßendecke vorliegt, die Rechts-vor-Links-Regelung keine Anwendung finde. Dies gilt z.B. an einigen Fahrbahneinmündungen auf der Steinstraße, Mittelstraße und Industriestraße. Daher wurde dort an manchen Kreuzungsbereichen keine Markierung vorgenommen.
An den Stellen, an denen eindeutig und unzweifelhaft die Rechts-vor-Links-Regelung zu beachten ist, wurden nun die sog. Haifischzähne auf der Straßendecke aufgemalt, um den Straßenverkehrsteilnehmern eine Hilfestellung zu bieten, indem deutlich darauf hingewiesen wird, dass in dem angesteuerten Kreuzungsbereich die Vorfahrt zu achten ist.
Zu finden sind die "Zähne" daher nun an folgenden Kreuzungsbereichen bzw. Straßeneinmündungen :
- Industriestraße/Brunnenweg
- Industriestraße/ Mittelstraße
- Industriestraße/ Stichweg zu Matthias Korth
- Industriestraße/Seestraße
- Mittelstraße/Auenweg
- Mittelstraße/Falterweg
- Rotländer/Kreisgasse
Da es sich dabei ausnahmslos um Tempo-30-Zonen handelt, besteht überdies die Hoffnung, dass aufgrund der Fahrbahnmarkierung auch eine Temporeduzierung erreicht wird. Mehrere Anlieger der Industriestraße hatten wiederholt festgestellt, dass gerade dort mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren würde.
Wollen wir also hoffen, dass die Raser tatsächlich von den Zähnen "gebissen" und ausgebremst werden !