Schulsituation in der Gemeinde Blankenheim
Am Donnerstag, 04.02.2010 hielt der Rat der Gemeinde Blankenheim seine mittlerweile sechste Sitzung ab. Wieder einmal ging es auch um die Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II im Bereich Bildung. Gerade die Investition der aus diesem Fördertopf noch zur Verfügung stehenden rund 350.000 € bereitet der Politik seit einigen Wochen Kopfzerbrechen und führte bereits zu langen Diskussionen.
Problematisch ist nämlich, dass als Voraussetzung der Förderung eine „längerfristige Nutzung“ der Investition nachgewiesen werden muss. Eine Mittelverwendung im Grundschulbereich erscheint deshalb insofern allgemein schwierig, weil hinsichtlich der Schülerzahlen in den nächsten 10 Jahren ein Rückgang um 20 % prognostiziert wird und daher mit Schulschließungen zu rechnen ist.
Für die Grundschulen in der Gemeinde Blankenheim (Gemeinschaftsgrundschule Dollendorf/Ripsdorf mit zwei Standorten in Dollendorf und Ripsdorf und die Gemeinschaftsgrundschule Blankenheim) würde dies bedeuten, dass nicht mehr wie bisher vier Eingangsklassen an drei Schulstandorten gebildet werden könnten, sondern allenfalls noch drei, wenn nicht sogar nur zwei Klassen pro Jahrgang eingerichtet werden könnten. Bei der Verwendung der Konjunkturgelder aus dem Bildungstopf ist also zu beachten, dass man nur in den Schulstandort investieren kann bzw. darf, der auf längere Sicht aufrecht erhalten werden kann.
In der Ratssitzung vom 04.02.2010 nahm die Schulrätin des Kreises Euskirchen, Frau Katz zu der Grundschulsituation in der Gemeinde Blankenheim umfassend Stellung. Sie wies zunächst auf den drastischen Rückgang der Schülerzahlen hin. Dabei betonte Sie aber auch, dass es Aufgabe des Schulträgers, also der Gemeinde Blankenheim sei, eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen und damit festzulegen, an welchen Standorten eine Beschulung erfolgen bzw. angeboten werden soll. Sie unterstrich, dass es aus der Sicht der Schulaufsichtsbehörde in jedem Fall ratsam sei, die doppelzügige Beschulung an der Gemeinschaftsgrundschule Blankenheim beizubehalten. Hierfür sprächen neben pädagogischen Erwägungen auch organisatorische Gründe, wie etwa die Möglichkeit, Lehrerstunden besser verteilen zu können.
Will man die Schule in Blankenheim in ihrer Zweizügigkeit stärken bzw. erhalten, bedeutet dies andererseits aber auch, dass in den nächsten Jahren ein Schulstandort der Gemeinschaftsgrundschule Dollendorf/Ripsdorf geschlossen werden muss. Frau Katz betonte, dass diese Problematik jetzt schon angegangen werden müsse, da bereits in diesem Jahr nur drei Eingangsklassen gebildet werden könnten und in jedem Fall ab dem Schuljahr 2013/2014 dauerhaft von dieser Situation auszugehen sei.
Obwohl die Gemeinde Blankenheim hinsichtlich der Grundschulen noch keine Entscheidung hinsichtlich der weiteren Schulentwicklung getroffen hat, hat der Rat sich in der Sitzung dazu entschlossen, die Konjunkturgelder überwiegend in die energetische Sanierung des Schulstandortes in Dollendorf zu investieren, von dem sich jedes Ratsmitglied wie auch hinsichtlich der anderen Schulstandorte vor einigen Wochen im Rahmen einer Bereisung ein eigenes Bild machen konnte bzw. gemacht hat.
Letztlich kann und muss dies als eine Tendenz hinsichtlich der Schulentwicklung gesehen werden. Dass in nächster Zeit ein Schulstandort nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, ist nicht Folge einer verfehlten oder verpassten Schulpolitik, sondern leider Folge der demografischen Entwicklung und des Schulgesetzes, das grundsätzlich keine Klassen mit weniger als 18 Kindern zulässt. Jetzt geht es für die Gemeinde Blankenheim auch vielmehr darum, einen Schulentwicklungsplan auf die Beine zu stellen, der wenigstens noch das Überleben des zweiten Schulstandortes ermöglicht. Dies wird hoffentlich bald in Gang geraten.