Themen : Windkraft, Eifel-Camp Freilingen, Dichtheitsprüfung, Grundschulverbund

1. Windkraft

Von der insgesamt fast 5 Stunden dauernden Ratssitzung am 30. Juni 2011 debattierte der Rat allein knapp zwei Stunden über die Frage, ob auf dem Gebiet der Gemeinde Blankenheim weitere, größere Windräder aufgestellt werden sollen. Damit wurde dieses Thema erstmals öffentlich beraten.

Im Vorfeld zu dieser Sitzung hatten sich zahlreiche Bürger aus Dollendorf mit einem Schreiben an die Ratsmitglieder gewandt, worin Bedenken verschiedenster Natur gegen die riesigen Anlagen (135 m Nabenhöhe, Rotordurchmesser 101 m) geäußert wurden, die neben einem geplanten Standort nördlich von Blankenheim auch für ein Waldgebiet südlich von Dollendorf vorgesehen sind.

Nicht zuletzt dieser "Sturmlauf" hatte dazu geführt, dass das Thema Windenergie kontrovers diskutiert wurde. CDU und UWV wollten keine vorschnelle, detaillierte und sich in bestimmten Punkten schon festlegende Beschlussfassung herbeiführen, wie von Seiten der Verwaltung angedacht. Vielmehr sollte nach einer grundsätzlichen Positionierung des Rates den Bürgern erst einmal die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Bedenken im Rahmen einer öffentlichen Diskussion zu äußern. Erst danach sollten weitere Überlegungen ( Betreibermodelle, Bürgerbeteiligung, etc.) angestellt und konkretisiert werden.

Letztlich wurde dieser vorgeschlagenen Marschrichtung auch einstimmig gefolgt : Grundsätzlich befürwortet der Rat die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet. Die Verwaltung ist nun aufgefordert, die Bürger umfassend zu informieren und einzubinden. Darüber hinaus soll eine interkommunale Zusammenarbeit geprüft werden.

 

2. Campingplatz Freilingen

Der Betreiber der Anlage beabsichtigt, die Attraktivität der Campinganlage weiter zu steigern, und zwar durch die Einrichtung eines zusätzlichen Sanitärbereichs in der Nähe der Spiel- und Freizeitanlagen. Weiterhin soll eine durch erheblichen Windwurf betroffene Fläche für weitere Campingplatzflächen erschlossen werden.

Die diesbezüglich erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans wurden im Rahmen eines Vorentwurfs erstellt, dem in der Sitzung zugestimmt wurde und auf dessen Grundlage nun die nach dem Baugesetzbuch erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.

 

3. Dichtheitsprüfung

Die Verwaltung hat für die Gemeinde ein Konzept zur Umsetzung der nach Landeswassergesetz erforderlichen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen erstellen lassen, das der Rat nunmehr beschlossen hat. Dadurch ergeben sich Handlungsspielräume insbesondere für die gesetzlich vorgegeben Fristen zur Umsetzung der Prüfung.

Dies entzerrt den Verwaltungs- und Beratungsaufwand für die Gemeinde, da das Gemeindegebiet in insgesamt 10 Teilgebiete unterteilt wird, deren Abgrenzung und Reihenfolge unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Grundstückzahl und Sanierungsbedarf der öffentlichen Kanalisation erfolgte. Die Prüfungsfrist für Altanlagen, die eigentlich gesetzlich am 31.12.2015 endet, wird damit von 2014 bis 2023 gestaffelt.

Die für die Umsetzung dieses Konzept erforderliche satzungsrechtliche Regelung soll nun erarbeitet werden, in deren Folge auch die personellen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten der Gemeinde geschaffen werden sollen.

Für Freilingen bedeutet dies alles nun folgendes : Freilingen mit dem Feriendorf hat die Gebietsnummer 3. Die hier betroffenen 502 Wohnhäuser haben eine Prüfungsfrist bis 2016 gesetzt bekommen. Nach Erlass der erforderlichen gemeindlichen Satzungen werden entsprechend des Konzeptes die aufgelisteten Teilgebiete der Reihe nach "abgearbeitet", damit stünde als erstes nun in Lommersdorf als Gebiet 1 die Dichtheitsprüfung an ( in Ahrdorf und Uedelhoven war die Dichtheitsprüfung schon durchgeführt worden, bevor man sich zu diesem Konzept entschlossen hatte).

Sobald man sich bis zur Gebietsnummer 3 durchgearbeitet hat, erfolgen seitens der Verwaltung frühzeitig und umfassend gezielte Informationen für die Ortschaft Freilingen (Bürgerversammlung, Bürgerbrief, Bekanntmachungen, Informationsbrief an die Grundstückseigentümer usw.).

Zur Zeit muss man als Eigentümer also keine weiteren Schritte in Bezug auf die Dichtheitsprüfung unternehmen, sondern kann erst einmal abwarten, bis unsere Ortschaft an der Reihe ist.

Wer sich aber dennoch jetzt schon umfassend und sehr anschaulich bzw. verständlich über dieses Thema informieren will, kann dies unter folgendem Link tun : Dichtheitsprüfung

 

4. Grundschulverbund

Dass der Grundschulverbund Dollendorf/Ripsdorf und Blankenheim zum Schuljahr 2012 / 2012 kommen soll, stand zwar aufgrund eines diesbezüglichen Ratsbeschlusses fest. Fraglich bzw. problematisch war jedoch die auslaufende Beschulung der 4. Klasse im Schuljahr 2014/2015 (s. auch der Bericht zum Thema Grundschulverbund im Februar 2011).

Nunmehr hat man sich in Rücksprache mit der Bezirksregierung und den jeweiligen Schulkonferenzen dazu entschlossen, dass die im kommenden Schuljahr letztmalig in Ripsdorf eingeschulten Kinder in jedem Fall auch dort ihre Grundschulzeit beenden können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass dann auch die 4. Klasse aus Dollendorf im Gebäude in Ripsdorf unterrichtet wird und damit den Anforderungen an die Qualität des Fachunterrichts und die Aufsichtspflicht entsprochen werden kann, da ja dann noch 2 Klassen vor Ort beschult werden.

Ein vernünftiger Kompromiss  !

 

 

Freilinger Infobox

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  • Sa 30.11.: Barbara-Konzert des Musikvereins Freilingen, 20.00 Uhr Saal Meiershof 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

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Letzte Kommentare (bitte ohne Emojis)

  • Reinhard, Samstag, 28. September 2024 Lesen
    Bewundernswerter junger Mann!
  • Ben, Samstag, 28. September 2024 Lesen
    Super Interessant.
    Herzlich Willkommen...
  • Evi, Samstag, 14. September 2024 Lesen
    Schade, wir sind immer sehr gerne zum...
  • Swantje , Dienstag, 10. September 2024 Lesen
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  • Simone Böhm , Dienstag, 27. August 2024 Lesen
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