Haus- und Benutzungsordnung Bürgerhaus Freilingen
1. Zweck des Bürgerhauses
Das Bürgerhaus Freilingen dient dem Vereinskartell Freilingen und damit den angeschlossenen Vereinen zur Umsetzung der gemeinnützigen Vereinsaktivitäten.
Es soll grundsätzlich allen Vereinen und Bürgern von Freilingen für alle Veranstaltungen zur Verfügung stehen, die der Verwirklichung der Satzungszwecke dienen bzw. dem nicht entgegenstehen.
2. Ansprechpartner
Verantwortlich für das Bürgerhaus ist das Vereinskartell Freilingen e.V. Alle Angelegenheiten bezüglich des Bürgerhauses, insbesondere Fragen der Vermietung, Benutzungszeiten, Entgeltregelungen regelt der Vorstand des Vereinskartells. Als Ansprechpartner für den Vorstand gilt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, die Vorstandsvorsitzende Simone Böhm.
3. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Jegliche Nutzung des Bürgerhauses erfolgt aufgrund und im Sinne dieser Haus- und Benutzungsordnung. Für die Benutzung des Bürgerhauses einschließlich der Toilettenanlage und der Küche gilt ein verantwortliches Verhalten aller Nutzer und Besucher. Insbesondere ist auf sparsamen Verbrauch von Wasser, Strom und Heizung zu achten. Außerdem gelten für die Benutzung des Bürgerhauses die gesetzlichen Bestimmungen, vor allem des Jugend- und Immissionsschutzes. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können das Bürgerhaus nur unter Aufsicht und Anwesenheit eines verantwortlichen Erwachsenen benutzen. Es herrscht in allen Räumen striktes Rauchverbot.
Entstehen durch bzw. während der Nutzung Schäden an der Einrichtung des Bürgerhauses oder am Gebäude selber, so haftet der Nutzer für alle Schäden, die durch ihn, seine Bevollmächtigten oder die Besucher während der Nutzung entstehen. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Vereinskartell zu melden. Weiter haftet der Nutzer für alle Sach- und Personenschäden, die während des Nutzungszeitraumes entstehen und nicht auf ein eindeutiges Verschulden und der Verantwortlichkeit des Vereinskartells zurückzuführen sind.
Das Bürgerhaus ist nach der Nutzung in einem ordnungsgemäß aufgeräumten, besenreinen Zustand an das Vereinskartell zu übergeben. Die Küche ist nach Benutzung aufzuräumen. Benutztes Geschirr etc. muss seitens des Nutzers gereinigt werden. Die Endreinigung der Räume (Putzen, Reinigung der Toiletten) wird vom Vereinskartell übernommen. Eine diesbezügliche Entgeltung erfolgt bei wiederkehrender, regelmäßiger Nutzung über die normale Nutzungsgebühr bzw. den vereinbarten Pauschalpreis. Wenn aufgrund der Nutzung außergewöhnliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich sind, werden diese dem Nutzer nachträglich gesondert in Rechnung gestellt. Falls infolge der Nutzung des Bürgerhauses die Außenanlage oder angrenzende Grundstücke verunreinigt werden, sind diese Verunreinigungen nach der Nutzung bis spätestens 10.00 Uhr am nächsten Morgen zu beseitigen. Wird dem nicht entsprochen, wird die Reinigung seitens des Vereinskartells durchgeführt und entsprechend in Rechnung gestellt.
An der Einrichtung und den Räumen des Bürgerhauses dürfen grundsätzlich keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Das Aufhängen von Girlanden, Luftschlangen usw. ist nur dann gestattet, wenn das Einlassen von Nägel, Schrauben etc., das eine Beschädigung der Wände verursachten, unterbleibt. Im Übrigen hat eine vorherige Absprache mit dem Vereinskartell zu erfolgen.
4. Schlüsselübergabe
Insgesamt stehen für die Nutzung des Bürgerhauses 4 Schlüssel zur Verfügung. Diese befinden sich dauerhaft im Besitz von Vorsitzenden des Musikvereins, vom Vorsitzenden der Freiwilligen Feuerwehr, vom Vorsitzenden des Vereinskartells und der vom Vereinskartell mit den Reinigungsarbeiten dauerhaft beauftragten Person und werden ausschließlich zu eigenen, unmittelbar vereinsbezogenen bzw. absprachegemäßen Zwecken genutzt. Eine Weitergabe dieser Schlüsse an Dritte ist nicht zulässig.
Hinsichtlich einer einmaligen Nutzung oder wiederkehrenden Nutzung von dem Vereinskartell nicht angeschlossenen Vereinen oder Veranstaltern ist ein Schlüssel von der Ansprechpartnerin des Vereinskartells entgegenzunehmen und unmittelbar nach der Nutzung wieder zurückzugeben.
5. Nutzungsentgelt
Die Kosten für die Benutzung des Bürgerhauses richten sich nach der Nutzungsgebührenordnung, die im Hinblick auf den Betrieb des Bürgerhauses vom Vereinskartell Freilingen e.V. aufgestellt ist.
Sondervereinbarungen bezüglich der Nutzung und des Nutzungsentgeltes sind vom Vorstand des Vereinskartells zu treffen.
Die Nutzungsordnung gilt auch ohne schriftliche Vereinbarung aufgrund der tatsächlichen Nutzung als anerkannt.
Stand: April 2011